Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitgeber sollten künftig verpflichtet sein, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch und tagesaktuell zu erfassen.
Der Entwurf, den das Bundesarbeitsministerium diese Woche vorlegte, setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 (Az. C-55/18) sowie eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022 (Az. 5 AZR 359/21) um. Das BAG hatte das sogenannte Stechuhr-Urteil des EuGH bestätigt und klargestellt, dass Arbeitgeber ein “objektives, verlässliches und zugängliches System” zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen.
Vertrauensarbeitszeit unter Druck
Der Entwurf trifft vor allem Unternehmen, die das Vertrauensarbeitszeit setzen. In diesen Betrieben kontrolllieren Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten meist nicht. Zwar mussten Unternehmen laut Betriebsverfassungsgesetz schon bisher Überstunden dokumentieren, doch in der Praxis geschah dies selten. Das führte regelmäßig zu Konflikten mit Betriebs- und Personalräten. Nicht erfasste Überstunden bleiben ein Problem – nicht nur, weil sie oft weder ausgeglichen noch bezahlt werden, sondern auch, weil sie den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gefährden.
Wie verbreitet Vertrauensarbeitszeit tatsächlich ist, bleibt unklar. Es fehlen verlässliche Daten, auch weil Begriffe wie “flexible Arbeitszeit” oder “Gleitzeit” oft synonym verwendet werden. Manche Betriebe erlauben flexible Arbeitszeiten, verlangen aber dennoch eine Dokumentation. Andere kombinieren in der Produktion ihre Arbeitszeit beim Betreten und Verlassen der Betriebsstätte erfassen, arbeiten Büroangestellte mobil und ohne Zeiterfassung.
Überstunden: Ein bekanntes Problem
Eine Studie der Universität Hamburg zeigte, dass 2004 etwa 14 Prozent der Betriebe Vertrauensarbeitszeit anboten; 2016 war es fast ein Drittel. Laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom erfassen 41 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten noch nicht.
Das Statistische Bundesamt meldete, dass 2021 rund 4,5 Millionen Beschäftigte mehr arbeiteten, als vertraglich vorgesehen – das entspricht zwölf Prozent der Erwerbstätigen. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leisteten Beschäftigte in Deutschland 2022 insgesamt 583 Millionen bezahlte und 702 Millionen unbezahlte Überstunden. Besonders häufig kam Mehrarbeit in der Finanz- und Versicherungsbranche (19 Prozent) sowie in der Energieversorgung (18 Prozent) vor.
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Steigende Arbeitsintensität durch Fachkräftemangel
Das wahre Ausmaß nicht erfasster Überstunden dürfte erst sichtbar werden, wenn alle Betriebe die Arbeitszeit tagesaktuell dokumentieren müssen. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Überstunden in den Statistiken dann deutlich steigt. Ob Beschäftigte dadurch jedoch bessere Ausgleichsregelungen erhalten, bleibt fraglich. Zwar schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, Überstunden zeitnah auszugleichen, doch viele Beschäftigte können dieses Recht nur schwer durchsetzen – vor allem in Betrieben ohne Betriebs- oder Personalrat. Und solche Betriebe dominieren in Deutschland: Nicht einmal jeder zweite hat eine Arbeitnehmervertretung, Tendenz sinkend, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen.
Zusätzlich wird in vielen Unternehmen darüber gestritten, was eigentlich als Arbeitszeit gilt. Diese Debatte beschäftigt nicht nur Jurist:innen, sondern auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Sie ringen darum, wie die Arbeitszeiterfassung praktisch umgesetzt werden kann, ohne in Bürokratie auszuarten oder als Kontrollinstrument missbraucht zu werden. Gewerkschaften fordern die Zeiterfassung vor allem, um Pausen und Ausgleichszeiten sicherzustellen. Denn Burnout ist längst eine Volkskrankheit. Viele Beschäftigte fühlen sich überlastet, nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels, der die Arbeitsintensität weiter erhöht.
Datenschutz und Ausnahmen
Die elektronische Arbeitszeiterfassung wirft auch Fragen des Datenschutzes auf. Wo die Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf, muss klar geregelt sein. Eine Nutzung zur Leistungskontrolle ist tabu – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.
Der Entwurf sieht jedoch Ausnahmen vor: Tätigkeiten, bei denen die Arbeitzeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden kann, dürfen weiterhin ohne Dokumentation ausgeführt werden – vorausgesetzt, ein Tarifvertrag erlaubt dies. Diese sogenannte Tariföffnungsklausel stärkt die betriebliche Mitbestimmung, stößt aber auf Widerstand bei Wirtschaftsvertretern. Arbeitgeberverbände hatten auf größere Zugeständnisse bei der Vertrauensarbeitszeit gehofft.
“Der Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium ist leider kein Modell von Morgen”, kritisiert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Er fordert, die Vertrauensarbeitszeit zu sschützen, da sie mobiles Arbeiten erst ermögliche. Auch Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sieht den Entwurf kritisch. Er bemängelt, dass die Pläne die Flexibilität bei der Vertrauensarbeitszeit einschränken – ein Modell, das sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber schätzten.
Ein Tauziehen steht bevor
Arbeitsminister Hubertus Heil will die Gesetzesänderung bis Juli 2023 umsetzen. Doch dieser Zeitplan erscheint unrealistisch. Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung, und Gewerkschaften befürchten, dass Arbeitgeber die Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit aufweichen könnten. Gleichheitig drängen Arbeitgeberverbände darauf, die gesetzlichen Ruhezeiten zu lockern. Sie fordern, die europäische Arbeitszeitrichtlinie als Maßstab zu übernehmen, die eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, jedoch keine elfstündige Ruhepause zwischen zwei Arbeitseinsätzen vorschreibt.
Beobachter erwarten ein zähes Ringen – möglicherweise auch einen Kompromiss. Insider halten es für denkbar, dass Arbeitgeber auf eine Lockerung der Ruhezeiten verzichten, dafür aber mehr Spielraum bei der Vertrauensarbeitszeit erhalten. Klar ist: Beschäftigte sollen weiterhin das Recht haben, ihre Arbeitszeit selbst zu dokumentieren. Ob der Arbeitgeber diese dann kontrollieren muss, bleibt abzuwarten.

