Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das selbstständige Lehrkräfte vor Stellenverlust schützt. Honorarlehrkräfte gewinnen dadurch mehr Sicherheit – ein letzter Schritt der Ampel.
Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachte Regelung gewährt eine Übergangsfrist bis Ende 2026. In dieser Zeit können Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte die nötigen Anpassungen vornehmen, um die Selbstständigkeit zu erhalten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
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Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni 2022. Die Richter entschieden, dass einer Musiklehrerin nicht als Selbstständige, sondern als abhängig Beschäftigte einzustufen sei. Dieses Urteil hatte weitreichende Folgen: Viele selbstständige Lehrkräfte an Musikschulen, Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen arbeiten unter ähnlichen Bedingungen. Ihnen drohte der Verlust ihrer Selbstständigkeit. Gleichzeitig hätten hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen die Bildungseinrichtungen finanziell stark belastet.
Die Lage von Honorarlehrkräften ist seit Jahren prekär
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) warnte, dass ohne selbstständige Lehrkräfte das Bildungsangebot in Deutschland nicht aufrechterhalten werden könne. Viele Lehrkräfte bevorzugen die Selbstständigkeit und lehnen eine Festanstellung ab. Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen und den Betroffenen eine Perspektive bieten.
Die Lage von Honorarlehrkräften ist seit Jahren prekär. Sie arbeiten oft an mehreren Bildungseinrichtungen, sind aber nicht sozial abgesichert. Kranken- oder Rentenversicherung fehlen, die Honorare liegen meist unter dem Niveau festangestellter Lehrkräfte, und die Einnahmen schwanken je nach Unterrichtsauslastung. Die neue Regelung bringt vorübergehend Sicherheit, löst aber das grundlegende Problem der fehlenden sozialen Absicherung nicht.
Vor allem in ländlichen Regionen fehlen qualifizierte Lehrkräfte
Gleichzeitig kämpfen viele Bundesländer mit Lehrermangel, besonders in den MINT-Fächern und der Sonderpädagogik. Um den Unterricht zu sichern, greifen Schulen verstärkt auf Quereinsteiger oder Honorarkräfte zurück. Einige Bundesländer bemühen sich, mehr Lehrkräfte in den regulären Schuldienst zu übernehmen, doch der Bedarf bleibt hoch. Vor allem in ländlichen Regionen fehlen qualifizierte Lehrkräfte.
Die Übergangsfrist bis Ende 2026 soll Bildungseinrichtungen Zeit geben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen und Konzepte für den Einsatz selbstständiger Lehrkräfte zu entwickeln. Ob dies ausreicht, um langfristige Lösungen für die Beschäftigungssituation der Honorarlehrkräfte zu finden, bleibt offen. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen über das Gesetz entscheiden.