Bei einem Burnout sollten Erkrankte oder gefährdete Personen neben dem Kontakt zu Medizinern, Coaches, Psychologen oder Arbeitgebern nicht die Krankenkasse als Anlaufstelle umgehen.
Zum einen muss die Kasse vorab eingeschaltet werden, wenn bestimmte Kosten von Leistungen übernommen werden sollen. Zum anderen kann die Kasse durchaus auch hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.
Jedes Jahr erstellen die großen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland so genannte Gesundheitsreporte. Mit diesen Reporten geben die Kassen Jahr für Jahr Auskunft darüber, wie es um den Gesundheitszustand ihrer Mitglieder bestellt ist. Das heißt, sie dokumentieren wie oft, wie lang und woran ihre Versicherten erkrankt sind. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur Erwerbspersonen. In der Regel also Versicherte, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, wenn sie krank werden – entweder ihrem Chef, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder der Agentur für Arbeit, sofern sie arbeitslos sind.
Natürlich präzisieren die Reporte, wer in der statistischen Datenerhebung berücksichtigt wird. Unterscheidungen nach Alter, Geschlecht, Bundesland und zum Teil auch Branchenzugehörigkeit sind üblich. Dabei zeigt sich, dass die Zusammensetzung der Versicherten in den unterschiedlichen Kassen beziehungsweise Kassenarten höchst heterogen ist.
Mehr Druck, weniger Krankheitstage, mehr Burnout-Fälle?
Wenn Arbeitsdruck und Angst vor Arbeitslosigkeit zunehmen, wächst die Bereitschaft, sich auch in einem eigentlichen arbeitsunfähigen Zustand zur Arbeit zu schleppen. Und zwar so lange, bis entweder der Druck und die Angst verschwinden (was sie in der Regel nicht tun) oder aber der Körper unter der Dauerüberforderung zusammenbricht (was er in der Regel tut).
Auf der anderen Seite ist das Burnout-Syndrom in den vergangenen Jahren teilweise enttabuisiert worden. Eine wachsende Zahl von Betroffenen ist dazu in der Lage, Warnsignale zu erkennen und auch eine entsprechende Diagnose anzuerkennen. Hinzu kommt, dass das größer gewordene Wissen um die Krankheit auch in der Ärzteschaft die Entdeckungsrate erhöht hat.
Gute Gründe zum Gegensteuern
Diese Entwicklung, welche Ursachen sie im Einzelnen auch haben möge, kann den Krankenkassen schon von Gesetzes wegen nicht gleichgültig sein. Prävention und Gesundheitsförderung gehören ins Pflichtenheft der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Sozialgesetzbuch heißt es: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ Darüber hinaus hat die Zunahme psychischer Erkrankungen insgesamt aber auch eine ökonomische Dimension.
Kein Wunder, dass die gesetzliche Krankenversicherung in der Prävention von Burnout-Fällen einen wichtigen Ansatzpunkt sieht. Psychisch Erkrankte sind, aufgrund der aufwändigen Behandlungen und der überdurchschnittlich langen Fehlzeiten, für die Kassen eine teure Angelegenheit. Es liegt also in ihrem eigenen Interesse, ihren Versicherten dabei zu helfen, gar nicht erst krank zu werden.