Home-Office wird vielen Mitarbeitenden teuer zu stehen kommen

Ein anderes Beispiel ist das Home-Office, das vielen Mitarbeitenden nun teuer zu stehen kommen dürfte. Und zwar nicht nur, weil man die Pendlerpauschale für Zeiten der Heimarbeit natürlich nicht geltend machen kann. Sondern weil die Kosten für das Arbeiten daheim – trotz vieler Versprechungen aus der Politik – am Ende steuerlich weitgehend als Privatausgaben behandelt werden.

Dabei hatte sich die SPD, namentlich vor allem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, in diesem Fall wirklich für die Mitarbeitenden und die Home-Office-Pauschale ins Zeug gelegt. Sie sollte dafür sorgen, dass die zwischenzeitlich Millionen von Heimarbeitenden wenigstens einen Teil ihrer höheren Strom- und Heizkosten geltend machen können sollten. Und zwar unabhängig davon, ob sie ein eigenes Arbeitszimmer haben oder nicht.

Bis dato konnte man das Home-Office nämlich nur steuerlich abziehen, wenn man einen eigenen, abgetrennten Arbeitsraum vorweisen konnten – und zwar einen, der zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt wird. Doch viele saßen in der Pandemie daheim am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke im Schlafzimmer – und wären leer ausgegangen. Heil fand das ungerecht, die Union in Teilen auch. Trotzdem wollten gerade CDU und CSU den Steuerausfall so gering wie möglich halten. Die Koalition verständigte sich daher auf einen Kostenrahmen in Höhe von einer Milliarde Euro – also wurde die Pauschale auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt.

Rohrkrepierer Home-Office-Pauschale

Es gibt aber ein Problem: Die Home-Office-Pauschale bringt den meisten Mitarbeitenden gar nichts. Denn sie wird mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag verrechnet. Das führt zu der Situation, dass man erst dann eine Steuererleichtung hat, wenn man Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro nachweisen kann. In Zeiten von Flatrates und papierlosem Büro wird das schwer, denn als Werbungskosten werden zwar Arbeitsmittel anerkannt, die gestiegenen Strom- und Heizkosten aber nicht. Die sind ja schon mit der Pauschale abgegolten.

Und so bleibt es dabei: Nur wer ein eigenes Arbeitszimmer hat, kann Ausgaben anteilig umlegen. Für das zeitweilige Home-Office sind 1.250 Euro möglich,. Wer dauerhaft im häuslichen Arbeitszimmer tätig war, kann die Ausgaben sogar unbegrenzt absetzen. Es profitiert also wieder nur, wer zu den Besserverdienenden gehört.

Homeschooling-Ausgaben sind gar nicht absetzbar

Gekniffen sind auch Familien. Viele von ihnen mussten nicht nur den Corona-Wahnsinn mit Home-Office und/oder Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlustsorgen schultern. Sie hatten wegen der geschlossenen Schulen und Kitas auch noch Kinderbetreuung und Home-Schooling zu stemmen. Die Gebühren für das Mittagessen in Schule und Kitas gab es zwar häufig zurück, finanziell steht für viele am Ende aber ein fettes Minus auf der Gesamtrechnung: Denn fürs Home-Schooling mussten viele Eltern für die Kinder eigene Geräte anschaffen oder das Internetpaket upgraden, weil alle Familienmitglieder zeitgleich eine Videokonferenz hatten. Doch all diese Ausgaben können nirgends steuerlich geltend werden. So will es das Steuerrecht. Und so will es auch die Politik, der diese Problematik bisher kein einziges Wörtchen wert war.