Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Maske und Schriftzug Covid-19 auf Wand gesprüht

Am 20. März sollen die bisherigen Pandemie-Maßnahmen weitgehend fallen. Doch was heißt das für die Arbeitswelt?

Auch nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Maßnahmen am 19. März soll es am Arbeitsplatz Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus geben. Die Bundesregierung hat daher eine neue Arbeitsschutzverordnung, die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegt wurde, auf den Weg gebracht. Die neuen Regeln sehen Basisschutzmaßnahmen für eine Übergangszeit vor. Dazu können neben Masken und Abstand auch die Reduzierung von physischen Kontakten im Betrieb gehören. So soll etwa auch künftig erlaubt sein, im Home-Office zu arbeiten. Aber: Die bisherige Home-Office-Pflicht entfällt.

Übergangsregeln gelten bis 25. Mai

“Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt”, heißt es in der Verordnung. Dies gelte zum Beispiel bei der Tätigkeit in Großraumbüros.

Um neue Ausbrüche erkennen zu können, sollen die Betriebe prüfen, ob auch in der Übergangszeit weiterhin allen in Präsenz Beschäftigten wöchentlich ein Testangebot unterbreitet wird. Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer Covid-Erkrankung und die Impfmöglichkeiten informieren und diese während der Arbeitszeit ermöglichen. Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.