Der Gender Pay Gap ist in den vergangenen Jahren nur gering gesunken. Frauen verdienen in Deutschland immer noch weniger als Männer. 2022 war es noch ein knappes Fünftel.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2022 im Schnitt 20,05 Euro pro Stunde und damit 18 Prozent weniger als Männer, die auf einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,36 Euro kamen. Der durchschnittliche Lohnabstand der Frauen lag somit 4,31 Euro niedriger. Weil bei der Auswertung eine geänderte Methodik angewendet wurde, ist ein direkter Vergleich mit dem Wert des Vorjahres nicht ganz möglich. Dennoch lässt sich feststellen, dass der Gender Pay Gap in den vergangenen Jahren nur gering gesunken ist.
Zu Beginn der Erhebung 2006 machte er noch 23 Prozent aus. Allerdings gibt es auch einen erstaunlichen Unterschied: In Ostdeutschland liegt der Verdienstunterschied aktuell mit sieben Prozent weit unter dem im Westen mit 19 Prozent. Jedoch sind die Einkommen hier ohnehin geringer. Auch arbeiten Frauen in Ostdeuschland auch seltener Teilzeit – und sind sie häufiger als im Westen in Führungspositionen zu finden.
Benachteiligung endlich abbauen
Laut dem Ökonomen Marcel Fratzscher kann sich Deutschland die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern aber nicht mehr lange leisten. Es ist überfällig, dass strukturelle direkte und indirekte Benachteiligung abgebaut werden, und dass typische Frauenberufe eine höhere – und damit auch deutliche finanzielle Wertschätzung und Aufwertung – erhalten. Zudem müssen familien- und fiskalpolitische Fehlanreize beseitigt werden – etwa die Abschaffung des Ehegattensplittings.
Die vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebene Lohnlücke weist den unbereinigten Gender Pay Gap aus. Hier werden die Einkommen von Frauen und Männern in Vollzeit miteinander verglichen – allerdings nicht die gleichen Tätigkeiten, Qualifikationen oder Positionen. So können die Statistikerinnen und Statistiker 63 Prozent des Einkommensgap erklären. Aber selbst wenn man den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap betrachtet, bleibt ein Unterschied von sieben Prozent. Laut Stastitischem Bundesamt sei er “als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen”.