Entwurf für Entgeltgleichheitsgesetz soll in diesem Jahr kommen

Verschwommene Person auf Rolltreppe

Am 20. März ist Equal Pay Day gewesen. Der Tag symbolisiert die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Denn statistisch gesehen haben Frauen seit Beginn des Jahres bis zum 20. März umsonst gearbeitet. Die Lohndifferenz beträgt hierzulande 22 Prozent, wenn man alle Frauen-Vollzeit-Löhne und alle Männer-Vollzeit-Löhne miteinander vergleicht.

Und selbst wenn man sich die bereinigte Lohndifferenz anguckt, die nur die Gehälter von Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifizierung zeigt, bleiben gut acht Prozent. Das mag gering klingen – ist aber dennoch ein hoher Wert. Man stelle sich mal vor, die Gewerkschaften würden acht Prozent Tarifsteigerung fordern.

In ihrer heutigen Ausgabe widmete sich die Talkshow Günter Jauch dem Thema: “Der ungerechte Lohn”. Vier Männer und zwei Frauen – Familienministerin Manule Schwesig (SPD) und ZEIT-Redakteurin Elisabeth Niejahr – diskurierten mit Personalmanager Thomas Sattelberger, dem Unternehmer Marcus Wöhrl, WirtschaftsWochen-Chefredakteur Roland Tichy und Günther Jauch über die Lohnungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Ganz eindeutig zeigte sich: In der Arbeitswelt wird die traditionelle Rollenteilung zwischen Männern und Frauen immer noch mitgedacht. Karriere bleibt als ein Anderthalb-Personenkonzept angelegt: Denn um Karriere machen zu können, kann man sich nicht noch um die Reproduktionsarbeiten kümmern (Haushalt, Kindererziehung, Angehörigenpflege etc.) Und so bekommen Männer eben doch eher einen höheren Lohn als Frauen.

Manuela Schwesig plant ein Entgeltgleichheitsgesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden

Um wenigstens eine Transparenz bei den Lohnspannen zu erreichen, plant Familienministerin Manuela Schwesig ein sogenanntes Entgeltgleichheitsgesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Den Entwurf will die Ministerin noch in diesem Jahr vorstellen.

Das schafft wenigstens Transparenz und die Möglichkeit, festzuzustellen, wo man sich gehaltlich einordnen kann. Zwar werden Frauen durch so ein Gesetz noch nicht besser bezahlt und auch können sie mit ihren Lohnforderungen weiterhin abblitzen – dann aber wissen sie wenigstens, wenn sie gehaltlich wirklich schlechter bezahlt sind und können notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Übrigens war in der Jauch-Sendung auch eine Managerin zu Gast, die 55.000 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen verdiente. Als sie den Arbeitgeber darauf ansprach, brachte das zunächst wenig. Die Führungsfrau wechselte schließlich das Unternehmen und ging zur Konkurrenz. Außerdem verklagte sie den Arbeitgeber. Bevor es zu einem Urteil wegen eines AGG-Verstoßes kommen konnte, einigte sich dieser mit ihr außergerichtlich. Ein schönes Beispiel, dass allein schon Gehaltstransparenz etwas bewirken kann.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.