EU stimmt für Lohntransparenz

Ein Schild weist auf Männer und Frauen hin

Frauen in der EU bekamen 2020 für dieselbe Arbeit im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Das wird sich nun mit der neuen Lohntransparenzvorschrift ändern, die im EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

Das EU-Parlament hat am 20. März 2023 mit großer Mehrheit neue Regeln für mehr Lohntransparenz beschlossen. Beschäftigte sollen damit das Recht auf Informationen über die Bezahlung in ihrer jeweiligen Kohorte haben. Sie sollen also erfahren, wo sie in einer Gruppe mit vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen bei der Vergütung liegen.

Für die neuen Lohntransparenzvorschriften stimmten 427 Abgeordnete, 79 stimmten dagegen, 76 enthielten sich. Den Vorschriften zufolge müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten “klare und vollständige” Informationen über individuelle und durchschnittliche Einkommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, veröffentlichen. Die neue Regelung gilt daher künftig für mehr Unternehmen als nach dem bisherigen nationalen Recht: In Deutschland gilt seit 2018 das Lohntransparenzgesetz – allerdings erst für Firmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden.

Strengere Regeln als bisher

Wir sind der Wandel-NewsletterUnd die EU-Regelung sieht noch mehr vor: Besteht ein Lohnunterschied von mehr als fünf Prozent, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen. Beschäftigte, die sich unterbezahlt sehen, können eine Entschädigung fordern. Der Arbeitgeber soll dann beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Dabei müssen laut Beschluss des Parlaments die Mitgliedstaaten “verhältnismäßige und abschreckende” Strafen für Arbeitgeber einführen, die sich nicht an die Lohntransparenzregeln halten. Das könnten zum Beispiel Geldstrafen sein. Der Rat der Mitgliedsländer muss den Text nun förmlich billigen. Dann kann er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die neuen Regeln treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; die Mitgliedsländer müssen sie binnen drei Jahren umsetzen.

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.