Hilfe nach Gewalt am Arbeitsplatz

Silhouette einer Person, die eine Waffe in der Hand hält

Bedrohen Kund:innen Beschäftigte, sind eine psychosoziale Notfallversorgung sowie präventive Maßnahmen für den Schutz von Mitarbeitenden unerlässlich.

Ein Kunde bedroht eine Jobcenter-Mitarbeiterin mit einer Waffe, ein Fahrscheinkontrolleur wird beschimpft, bespuckt und geschlagen. Betriebe können vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor solchen Übergriffen zu schützen. Aber auch nach einem Angriff sollten Betroffene schnell Unterstützung erhalten. Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt daher den Aufbau einer psychosozialen Notfallversorgung, besonders in gefährdeten Betrieben.


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Extremerlebnisse wie gewalttätige Übergriffe und Unfälle können psychische Traumata auslösen, die Angst, Bedrohung, Hilflosigkeit, Entsetzen oder Schuldgefühle hervorrufen. Meist klingen diese Reaktionen nach Stunden oder Tagen ab, doch sie können auch chronisch werden und zu erheblichen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel einer Posttraumatischen Belastungsstörung oder körperlichen Erkrankungen führen.

Bei der Erstbetreuung kommt es auf schnelles Handeln und Beistand an

“Um den akuten Stress nach einem Übergriff möglichst nicht stärker werden zu lassen und wieder Orientierung und Sicherheit herzustellen, hat es sich bewährt, den Betroffenen speziell ausgebildete Ansprechpersonen zur Seite zu stellen. Hilfe können externe Erstbetreuer:innen geben oder in psychosozialer Notfallversorgung geschulte Kolleg:innen, die die Betroffenen unmittelbar nach dem Ereignis unterstützen”, sagt Hannah Huxholl von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bei der Erstbetreuung kommt es auf schnelles Handeln und Beistand an. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • schnellstmöglich mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen
  • bei Bedarf ärztliche Hilfe anfordern und die Betroffenen ggfs. zur medizinischen Versorgung begleiten
  • emotionalen Beistand leisten und die Betroffenen gegenüber Dritten abschirmen
  • eventuell Formalitäten mit ermittelnden Behörden klären
  • in Absprache mit den Betroffenen ihre Angehörigen informieren
  • weitere betriebliche Maßnahmen einleiten und die Betroffenen über das Vorgehen informieren

Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte Teil eines umfassenden Schutzkonzepts gegen Gewalt sein. In der Gefährdungsbeurteilung sollten Ziele und Maßnahmen festlegt werden. Folgende Bausteine können enthalten sein:

  • Notfallplan und Rettungskette
  • innerbetriebliche Organisation und Verantwortlichkeiten
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten
  • Kooperationen zum Beispiel mit Beratungsstellen oder Kliniken
  • Unterstützung der Betroffenen bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

Unterstützungsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger bieten Versicherten nach traumatischen Erlebnissen eine Betreuung im Rahmen ihres Psychotherapeuten-Verfahrens an. Diese psychologisch-therapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zielt darauf ab, psychische Gesundheitsschäden frühzeitig zu verhindern und ihre Chronifizierung zu vermeiden.

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