Höhere Rente mit Zuverdienst

Mann wischt Boden

Wer bereits eine Altersrente bekommt und dennoch weiter arbeitet, kann seine Rente erhöhen. Allerdings nur, wenn man weiter ins Rentensystem einzahlt.

Wer im Rentenalter noch arbeitet und so auch seine spätere Rente erhöhen will, muss hierfür auch selbst Beiträge leisten. Das hat das hessische Landessozialgericht in einem neuen Urteil bestätigt (Az. L 2 R 36/23). Demnach reicht es nicht aus, dass der Arbeitgeber allein die Beiträge entrichtet.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtHintergrund ist der Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für erwerbstätige Rentner:innen – seit Jahresbeginn gibt es keine mehr. Arbeitgeber müssen daher auch für Beschäftigte, die bereits eine Altersrente beziehen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Das Problem besteht jedoch bei den arbeitenden Rentner:innen: Sie sind zwar einerseits von weiteren Beiträgen zur gesetzlichen Rente befreit, wollen sie aber ihre Altersrente erhöhen, müssen auch sie weiterhin Rentenbeiträge bezahlen. Dafür ist es nötig, auf die Befreiung zu verzichten.

Im konkreten Fall hatte ein 74-Jähriger aus Darmstadt geklagt, der nach Erreichen der Altersgrenze in Teilzeit weiterhin erwerbstätig war. Der Arbeitgeber führte entsprechend Beiträge zur Rentenversicherung ab, der Kläger allerdings nicht. Dennoch war er der Auffassung, dass auch die Beiträge seines Arbeitgebers die Rente erhöhen müsste.

Regelung ist nicht verfassungswidrig

Wie schon das Sozialgericht wies auch das Landessozialgericht die Klage ab. Die Renten und auch die anderen Sozialsysteme müssten nicht so ausgestaltet sein, dass sich alle Beiträge unmittelbar auf die Leistungen auswirken, betonten die Richter in Darmstadt.

Mit den Arbeitgeberbeiträgen habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass Unternehmen Rentner:innen nicht aus Kostengründen vorziehen und so Arbeitsplätze für Jüngere blockiert werden. Dieses Ziel ist legitim und die Regelung daher nicht verfassungswidrig.

Zudem habe der Gesetzgeber auf das Problem reagiert. Seit 2017 könnten Rentner:innen “auf die Versicherungsfreiheit verzichten und hierdurch eine Rentenerhöhung bewirken”. Auch die Arbeitgeberbeiträge würden dann berücksichtigt. Hier habe der klagende Rentner aber nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und daher selbst auch keine Rentenbeiträge mehr gezahlt.

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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.