KI im Job: Bas fordert klare Regeln für Beschäftigtendaten

Silhouette eines Mannes vor einem Digital Screen

Die Arbeitswelt verändert sich rasant durch Künstliche Intelligenz – doch klare Regeln fehlen. Arbeitsministerin Bärbel Bas will das mit einem neuen Beschäftigtendatengesetz ändern.

Bundesarbeitsministerin Bas hat einen Vorstoß gewagt, der längst überfällig erscheint: Sie fordert ein eigenständiges Gesetz für den Umgang mit Beschäftigtendaten. Auf einem Kongress des Branchenverbands Bitkom erklärte die SPD-Politikerin in Berlin: „Wir brauchen ein Beschäftigungsdatengesetz. Denn wir wollen beides zusammenbringen, Rechtssicherheit und Innovationen.” Ein einfacher Satz, der eine komplexe Realität beschreibt: Millionen Beschäftigte arbeiten täglich mit KI, doch der rechtliche Rahmen bleibt unklar.

Bas betonte, dass KI längst zum Arbeitsalltag gehört. Über 60 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen diese Technologie – sei es bewusst oder unbewusst, etwa beim Schreiben von E-Mails, der Analyse von Kundendaten oder der Steuerung logistischer Prozesse. Und die Entwicklung schreitet voran: „Bis Ende des Jahrzehnts wird es keinen Job mehr ohne KI-Bezug geben”, prognostizierte die Ministerin. Das ist keine düstere Warnung, sondern eine nüchterne Bestandsaufnahme. Die Frage lautet nicht mehr, ob KI den Arbeitsplatz verändert, sondern wie dieser Wandel gestaltet wird – und wer die Regeln bestimmt.

Innovation stockt, Unsicherheit bleibt

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin anschauliches Beispiel nannte Bas in ihrer Rede: die Ortung von Speditions-Lkw. Wer eine Paketsendung in Echtzeit verfolgt, weiß, dass dafür Bewegungsdaten der Fahrzeuge – und damit auch der Fahrer:innen – erfasst werden. „Richtig eingesetzt kann sie die Produktivität steigern”, sagte Bas. „Im Gesetz steht aber bislang nirgends, ob und wann sie zulässig ist.” Hier zeigt sich das Kernproblem: Die Technologie ist Alltag, aber klare Regeln fehlen. Was erlaubt ist, was nicht, wer wie viel über wen wissen darf – all das bleibt oft unklar und sorgt für Unsicherheit.

Dieser rechtliche Graubereich untergräbt das Vertrauen – auf beiden Seiten. Beschäftigte fürchten Überwachung und ständige Kontrolle. Wer weiß, dass Arbeitstempo, Pausen oder Wege lückenlos erfasst werden, fühlt sich beobachtet. Das schadet der Psyche und letztlich der Produktivität. Unternehmen, vor allem kleinere, meiden KI aus Angst vor Buißgeldern, Rechtsstreitigkeiten und Reputationsverlusten. Das Ergebnis: Innovation stockt, Unsicherheit bleibt.


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Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland ist ein Flickenteppich

Die Zukunft des WissensEin Blick auf die Rechtslage zeigt Lücken. Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland ist ein Flickenteppich. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die Grundlage. Sie regelt, was als personenbezogene Daten gilt, wann eine Verarbeitung erlaubt ist und welche Rechte Betroffene haben. Ergänzt wird sie durch Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der festlegt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Daten ihrer Beschäftigten erheben und nutzen dürfen. Grundsätzlich gilt: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie für das Arbeitsverhältnis notwendig sind oder die Betroffenen zustimmen.

In der Praxis heißt das: Arbeitgeber dürfen wissen, wer ihre Mitarbeitenden sind, welche Qualifikationen sie haben und ob sie ihre Pflichten erfüllen. Sie dürfen Gehaltsabrechnungen erstellen, Urlaubsansprüche verwalten und bei Verdacht Kontrollen durchführen – allerdings unter strengen Auflagen. Flächendeckende Überwachung hingegen ist verboten. Kameras im Büro, das Mitloggen von Tastatureingaben oder das Speichern von Standortdaten ohne Anlass sind illegal. Betriebsräte haben dabei Mitbestimmungsrechte und müssen vielen Maßnahmen zustimmen.

Der Wandel der Arbeitswelt braucht Regeln

Anzeige: Verhandeln Sie, was Sie wert sindDoch was für analoge Aktenordner und einfache Zeiterfassungssysteme gedacht war, reicht im Zeitalter der KI nicht mehr aus. Moderne Systeme analysieren nicht nur Datenpunkte, sondern ziehen aus unzähligen Signalen Schlüsse über Verhalten, Leistung, Gesundheit oder Emotionen. Ein KI-System, das den Schreibstil einer Mitarbeiterin analysiert, um ihre Stimmung zu deuten, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die das BDSG nicht vorhergesehen hat. Gleiches gilt für automatisierte Bewerbungsverfahren, algorithmische Schichtplanung oder KI-gestützte Leistungsbewertungen.

Hier setzt Bas’ Forderung an. Das geplante Beschäftigtendatengesetz soll klären, was Arbeitgeber mithilfe von KI erfassen und auswerten dürfen. Welche Daten sind tabu? Wann braucht es eine Einwilligung, wann reicht ein betriebliches Interesse? Wie schützt man Beschäftigte vor vollständiger Durchleuchtung? Das Gesetz soll nicht nur Verbote formulieren, sondern auch Spielräume schaffen – damit Unternehmen nützliche Technologien nutzen können, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Gleichzeitig soll es die Mitbestimmung stärken und die Weiterbildung der Beschäftigten im Umgang mit KI fördern. Auch die Zuwanderung digitaler Fachkräfte sieht Bas als Teil der Antwort auf den technologischen Wandel.

Die Botschaft der Ministerin ist klar: Innovation und KI im Arbeitsalltag – ja, aber nicht auf Kosten der Würde und Rechte der Beschäftigten. Der Wandel der Arbeitswelt ist keine ferne Zukunft. Er ist da. Und er braucht Regeln.

Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei der ZEIT im Ressort Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus, 2009 erhielt sie den Otto-Brenner-Preis für kritschen Wirtschaftsjournalismus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.