Weil die Kolleginnen in vergleichbaren Jobs mehr verdienten, haben 18 Mitarbeiter der Universität Trinity Saint-David (UWTSD) in Wales Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Die Männer – darunter der Hausmeister sowie Handwerker – hatten herausgefunden, dass die Sekretärinnen der Universität mehr bekommen.
Dabei waren sie als Beschäftigte in der gleichen Gehaltsgruppe eingruppiert worden. Ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz also. Warum zahlt die Uni den weiblichen Büroangestellten mehr?
Offenbar waren Umstrukturierungen daran Schuld. Denn die männlichen Mitarbeiter waren zunächst bei der Swansea Metropolitan University beschäftigt gewesen, die mit der Trinity Saint David zusammengelegt wurde. Zugleich waren ihre Wochenstunden von 45 auf 37 reduziert worden. Zwar hatten die Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung als Kompensation erhalten, allerdings hatten sie im Vergleich weniger Gehalt als die weiblichen Mitarbeiter in ihrer Lohngruppe.
Diskriminierungsklagen von Männern
Die Klage der Männer war erfolgreich. Ähnlich wie bei wirksamen AGG-Klagen in Deutschland gibt es auch in Großbritannien bei Erfolg einen Anspruch auf Rückzahlung. Die Männer sollen jetzt die Lohndifferenz von umgerechnet knapp 35.000 Euro pro Angestellten rückwirkend bezahlt bekommen. Medienberichten zufolge soll es eine der ersten erfolgreichen Diskriminierungsklagen von Männern gewesen sein. Im Schnitt verdienen Frauen in Großbritannien 19,7 Prozent (unbereinigt) weniger als Männer. In Deutschland sind es rund 22 Prozent. Die bereinigte Lohnlücke hierzulande beträgt 8 Prozent.