Der Steuerzahlergedenktag 2025 fällt auf den 13. Juli. Ab 00:49 Uhr arbeiten Bürger:innen wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Bis zu diesem Datum haben sie ihr Einkommen – rein rechnerisch – vollständig in Form von Steuern und Abgaben an den Staat abgeführt.
Die Einkommensbelastungsquote eines durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalts liegt in diesem Jahr voraussichtlich bei 52,9 Prozent, wie das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis von repräsentativen Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts berechnet hat. Anders gesagt: Von jedem verdienten Euro gehen 52,9 Cent an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen, nur 47,1 Cent bleiben zur freien Verfügung.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Belastung um 0,3 Prozentpunkte. Haupttreiber sind die Sozialversicherungen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kletterte von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Auch die Pflegeversicherung wurde um 0,2 Prozentpunkte teurer. Hinzu kommen höhere Energiekosten: Die CO2-Steuer auf Kraft- und Heizstoffe stieg um 22 Prozent auf 55 Euro pro Tonne. Die Stromumlage für Netzentgelte hat sich mit 1,6 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt. Ohne die Reform des Einkommensteuertarifs, die die kalte Progression weiter abgebaut hat, wäre die Belastung noch stärker gestiegen.
Singles zahlen mehr, Familien etwas weniger
Die vom Bund der Steuerzahler (BdSt) prognostizierte Belastungsquote von 52,9 Prozent gilt für den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte – von Singles und kinderlosen Paaren über Alleinerziehende und Paaren mit Kindern. Singles tragen dabei die höchste Last: Ihre Quote liegt bei 53,8 Prozent, ihr Steuerzahlergedenktag fällt auf den 16. Juli. Mehr-Personen-Haushalte kommen auf 52,6 Prozent und feiern den Gedenktag bereits am 11. Juli. In beiden Fällen bleibt weniger als die Hälfte des Einkommens zur freien Verfügung.
BdSt-Präsidenten Reiner Holznagel appelliert an die Politik, die Belastung zu senken. Sein 3-Punkte-Plan:
- Kalte Progression abschaffen: Leistung muss sich lohnen
Nominal gestiegene, aber real unveränderte Einkommen dürfen nicht höher besteuert werden. Seit 2016 berücksichtigt der Steuertarif die Inflation zugunsten der Steuerzahler. Diese Praxis muss fortgeführt werden. Ein Stopp ab 2026 wäre inakzeptabel und würde den Staat erneut zum Inflationsgewinner machen. - Stromsteuer senken: Leben darf nicht teurer werden
Die Koalition versprach, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren und Verbraucher um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde zu entlasten. Doch bisher profitieren nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Eine allgemeine Senkung ist überfällig, denn Strom ist ein lebensnotwendiges Gut. - Pendler entlasten
Die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch angesichts gestiegener Kosten für Kraftstoff, Reparaturen und Versicherungen wären 45 Cent angemessen. Pendler tragen die realen Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden müssen.
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„Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert – aber mehr als die Hälfte ist zu viel!“
Die Politik muss die Belastungsquote unter 50 Prozent senken. Neben steuerlichen Entlastungen sollte die Regierung ihre Ausgaben effizienter gestalten. Wer Sparmaßnahmen im Verwaltungsapparat ankündigt, aber gleichzeitig neue Stellen schafft, verliert an Glaubwürdigkeit.
Holznagel betont: „Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert. Zum Großteil fließen die Steuer- und Beitragszahlungen in Form von staatlichen Leistungen direkt oder indirekt an die Bürger zurück. Somit haben sie in der ersten Jahreshälfte natürlich nicht umsonst gearbeitet! Zugleich legt der Steuerzahlergedenktag offen, dass immer noch mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird. Das schwächt Arbeitsanreize, belastet die Wirtschaft und stört das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Deshalb fordern wir eine Diskussion darüber, ob die vielen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient sind und die hohe Belastung gerechtfertigt ist.“

