Zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 bekamen 86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland diese Sonderzahlung, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Im Durchschnitt erhielten sie 2.680 Euro, wobei die Beträge je nach Branche stark variierten.
Im Herbst 2022 beschloss die Bundesregierung, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen können. Diese Maßnahme sollte die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges abmildern und galt bis Ende 2024.
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Die Unterschiede zwischen den Branchen waren dabei erheblich. Im Baugewerbe lag die Prämie bei durchschnittlich 1.103 Euro, im Handel bei 1.491 Euro. Die höchste durchschnittliche Prämie von 3.000 Euro erhielten die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich Erziehung und Unterricht.
Einmalzahlung mit begrenzter Wirkung
Laut dem Statistischen Bundesamt hatten in der öffentlichen Verwaltung alle Tarifbeschäftigten Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Auch in den Branchen Erziehung, Unterricht, Bergbau und Industrie erhielten fast alle die Sonderzahlung. Im Gastgewerbe hingegen bekamen nur knapp zwölf Prozent der Tarifbeschäftigten die Prämie.
Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, hebt die Bedeutung der Prämie hervor: “Angesichts der hohen Preissteigerungen haben die Inflationsausgleichsprämien von durchschnittlich 2.680 Euro vielen Beschäftigten geholfen, kurzfristig über die Runden zu kommen.” Er warnt jedoch, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt, die keine dauerhafte Lösung bietet. “In diesem Jahr muss die Sonderzahlung durch laufende Lohnerhöhungen kompensiert werden”, fügt Schulten hinzu.