Sabbatical – Auszeit vom Job

Frau steht auf Felsvorsprung

Fühlen sich Mitarbeiter ausgebrannt, kann eine Auszeit sinnvoll sein. Aber nicht jedes Unternehmen bietet diese Form der begrenzten beruflichen Auszeit an. Dabei liegen die Vorteile vor beide Seiten auf der Hand.

Das Sabbatical ist eine vom Unternehmen gebilligte, zeitlich begrenzte Freistellung vom Job mit einer anschließenden Weiterbeschäftigungsgarantie. Dabei kann der Freistellungszeitraum bis zu einem Jahr reichen.

Unternehmen gewähren meist hochgradig arbeitszeitbelasteten Mitarbeitern eine Auszeit. Sie geben ihnen dadurch die Chance, sich über einen längeren Zeitraum vom Arbeitsalltag zu erholen und/oder weiterzubilden. Erfahrungen zeigen, dass beim Wiedereinstieg kaum Integrationsprobleme auftreten. Im Gegenteil: Häufig kommen Mitarbeiter hoch motiviert und mit doppeltem Eifer zurück.

Für Mitarbeiter liegen die Vorteile auf der Hand. Ohne Angst um den Arbeitsplatz und bei einer gewissen finanziellen Grundabsicherung können sie sich Wünsche erfüllen, die sonst an mangelnder Freizeit scheitern.

Arbeitsvertrag bleibt während der Auszeit bestehen

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Sabbatical um eine einvernehmliche vertragliche Arbeitsbefreiung im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit. Die Rechtsfolge ist, dass der Arbeitsvertrag unverändert bestehen bleibt und nur der Mitarbeiter von seiner Hauptpflicht (der Arbeitsleistung) für einen befristeten Zeitraum befreit wird.

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers wiederum, nämlich die Vergütung zahlen zu müssen, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Meist hat der Mitarbeiter mangels Arbeitsleistung jedoch keinen Anspruch auf Gehaltszahlungen.

Gehalt vorab ansparen

Alle Abweichungen hiervon sind Verhandlungssache. So kann ein Mitarbeiter beispielsweise sechs Monate auf die Hälfte seines Gehalts verzichten und es ansparen – um dann sechs Monate Sabbatical durch die angesparte Hälfte zu finanzieren. Ein weiterer, nicht zu unterschätender Vorteil ist, das es so für den Mitarbeiter keine Probleme mit der Krankenversicherung gibt, denn er bleibt weiterhin bei seiner Krankenkasse versichert – und muss seine Auszeit nicht anderweitig abdecken.

Wir sind der Wandel-NewsletterAuch die Dauer der Befreiung richtet sich nach der konkret getroffenen Vereinbarung. Im Normalfall wird die Dauer allerdings auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet. Die vertraglichen Nebenpflichten gelten dabei für beide Parteien weiterhin. So muss der Arbeitgeber weiter dafür sorgen, dass persönliche Daten seines Mitarbeiters geschützt sind (Stichwort: allgemeine Fürsorgepflicht). Der Mitarbeiter wiederum muss darauf achten, dass das Wettbewerbsverbot, die Abwerbung von Arbeitskollegen sowie die Verschwiegenheitspflicht bestehen bleiben.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht begeistert ist?

Bevor Mitarbeiter das Gespräch mit ihrem Chef suchen, sollten sie sich gut vorbereiten. Sie sollten Argumente vorbereiten, inwiefern die Auszeit für den Arbeitgeber ein Gewinn darstellen kann. Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Auszeit zu einer Zeit zu nehmen, wo es im Betrieb eh ruhig zugeht. Soll die Auszeit mit einer Weiterbildung verbunden werden, überzeugt manchmal gerade das Arbeitgeber. Und steht beispielsweise eine Versetzung an, können Mitarbeiter diesen Zeitpunkt nutzen. Ferner sollten das Gespräch mit dem Chef rechtzeitig gesucht werden. Denn auch eine positive Entscheidung benötigt einen gewissen zeitlichen Vorlauf.

 

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.