Ein Blick auf die Unterschiede zwischen Ost und West sowie die Rolle von Tarifverträgen bei der Gewährung von Urlaubsgeld enthüllen interessante Details.
Knapp die Hälfte der tariflich Beschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Urlaubsgeld. Das Statistische Bundesamt meldet einen Anteil von 46,8 Prozent, was der Rate des Vorjahres entspricht. Im Durchschnitt bekommen Beschäftigte 1.644 Euro brutto extra, ein Anstieg von 42 Euro oder 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Preise für Pauschalreisen sind im gleichen Zeitraum um 5,6 Prozent gestiegen, wie die Statistiker:innen weiter berichten. Das Urlaubsgeld ist jedoch nicht zweckgebunden und muss nicht für den Urlaub verwendet werden. Ob auch nicht-tarifgebundene Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten, wurde in dieser Erhebung nicht berücksichtigt.
Deutliche Unterschiede zwischen Ost und West
In Westdeutschland liegt das durchschnittliche Urlaubsgeld für Vollzeit-Tarifbeschäftigte bei 1.692 Euro, während es im Osten durchschnittlich 1.196 Euro beträgt. Diese Unterschiede hängen mit dem variierenden Lohnniveau zusammen, da das Urlaubsgeld in vielen Tarifverträgen als prozentualer Anteil des Monatsgehalts festgelegt wird. Es gibt jedoch auch Festbeträge.
Die Berechtigung und Höhe des Urlaubsgeldes variieren stark je nach Tarifvertrag. Im verarbeitenden Gewerbe erhalten 96,9 Prozent der tarifgebundenen Angestellten ein Urlaubsgeld, im Durchschnitt 2.304 Euro. Auch im Baugewerbe (95 Prozent) und im Gastgewerbe sind diese Sonderzahlungen weit verbreitet, aber deutlich niedriger.
Zeitarbeitsfirmen zahlen das geringste Urlaubsgeld
Im Bereich Information und Kommunikation beträgt das durchschnittliche Urlaubsgeld 2.722 Euro, jedoch profitieren hier nur knapp die Hälfte der Beschäftigten von dieser Zahlung. Das geringste Urlaubsgeld erhalten Beschäftigte bei Zeitarbeitsfirmen, im Durchschnitt nur 326 Euro.
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In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ erhalten Tarifbeschäftigte kein separates Urlaubsgeld. Hier wurde die Sonderzahlung bereits 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengelegt.
Malte Lübker, Entgelt-Experte der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung, erklärt, dass Tarifverträge oft Urlaubsgeld in vierstelliger Höhe garantieren. In der Privatwirtschaft, ohne den Öffentlichen Dienst, erhalten 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. „Ohne Tarif sind es lediglich 36 Prozent“, sagt Lübker. Dies unterstreicht die Bedeutung von Tarifverträgen für die finanziellen Zusatzleistungen der Arbeitnehmer:innen.