Vollzeit arbeiten und trotzdem arm

Großraumbüro mit Beschäftigten

Bürgergeld hilft nicht nur Arbeitslosen: Getrennte Eltern mit Vollzeitjob geraten durch hohe Unterhaltszahlungen oft in die roten Zahlen. Eine Aufstockung kann ihre Existenz sichern – das Unterhaltsrecht braucht Reformen.

Das Bürgergeld gilt oft als Unterstützung für Arbeitsunwillige. Doch die Realität sieht anders aus: Viele Empfänger arbeiten oder stecken in akuten Notlagen. Besonders betroffen sind getrennte oder geschiedene Eltern, die trotz Vollzeitarbeit durch hohe Unterhaltszahlungen unter das Existenzminimum fallen.

Arbeiten und trotzdem bedürftig: Die verdrängte Wahrheit

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Beispiel zeigt das Dilemma: Ein Vater mit 2.500 Euro Nettoeinkommen zahlt für zwei Kinder insgesamt 1.009 Euro Unterhalt. Bei einer Miete von 903 Euro in Frankfurt bleiben ihm 588 Euro zum Leben – weit unter dem Selbstbehalt von 1.450 Euro. Monatlich klafft eine Lücke von 862 Euro. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie trotz Arbeit einen Anspruch auf Bürgergeld haben können“, sagt Manfred Hanesch, Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht sowie Experte des ISUV-Coachingteams Bürgergeld. „Gerade Unterhaltspflichtige geraten nach Trennungen oft in existenzielle Schwierigkeiten, obwohl sie ihrer Arbeit nachgehen und ihre Unterhaltspflicht erfüllen.“

In solchen Fällen kann das Bürgergeld aufstocken. Voraussetzung: Die Kinder besuchen den Elternteil regelmäßig – zehn Tage im Monat genügen. Dann zählen sie anteilig zur Bedarfsgemeinschaft. Im genannten Beispiel ergibt sich ein Bürgergeldanspruch von rund 561 Euro, der die Notlage spürbar lindert. Die Berechnung berücksichtigt realistische Faktoren: örtliche Mietstufen, Freibeträge beim Einkommen und die Bedarfe der Kinder. Selbst Überzahlungen beim Unterhalt mindern den Bedarf.


Mehr zum Thema:


Reform des Unterhaltsrechts überfällig

Der ISUV sieht ein strukturelles Problem: Der Selbstbehalt von 1.450 Euro, zuletzt 2022 angepasst, liegt heute unter dem Bürgergeld-Regelsatz plus angemessener Miete. Der Verband fordert eine Reform des Unterhaltsrechts: Der Selbstbehalt müsse auf mindestens 1.750 Euro steigen, regionale Mietunterschiede besser berücksichtigt werden.

Bis dahin bleibt das Bürgergeld ein unverzichtbarer Rettungsanker für erwerbstätige Eltern in Unterhaltspflicht. Es zeigt: Bürgergeld ist nicht nur für “Totalverweigerer”, sondern hilft Menschen in echter Not – und das völlig zu Recht.

Wir sind der Wandel-Newsletter

Wir sind der Wandel-Redaktion

Unter "Wir sind der Wandel-Redaktion" veröffentlichen wir Gastbeiträge und Agenturmeldungen, die wir nicht selbst verfasst, aber redigiert haben.