Vorsicht bei der Freistellung

Mann geht auf Straße

Spannungen gehören im Arbeitsalltag dazu. Bei schweren Zerwürfnissen greift mancher Arbeitgeber zur Freistellung. Beschäftigte müssen dann bis zum Ende ihres Arbeitsvertrags nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Doch Vorsicht, hier lauern Gefahren, die zur fristlosen Kündigung führen können.

Trennen sich Arbeitgeber und Beschäftigte mit einem Aufhebungsvertrag voneinander, beinhaltet das oft auch eine Freistellung bis zum Arbeitsvertragsende für den Mitarbeitenden. In der Regel nutzten Beschäftigte diese Zeit, um sich auf dem Arbeitsmarkt umzuschauen. Dabei dürfen sie allerdings keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit eingehen. Doch wann ist eine Konkurrenztätigkeit unerlaubt?

Für die Inhaberin einer Steuerberaterkanzlei war bereits die Angabe ihres freigestellten Mitarbeiters in seinem Xing-Profil – er hatte kurz vor Ende seiner Freistellung seinen beruflichen Status von angestellt auf freiberuflich geändert – eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit. Sie unterstellte ihrem Mitarbeiter durch seine Profiländerung, dass er in Konkurrenz zur Kanzlei ging und Mandanten abwerben wollte. Und kündigte ihm fristlos.

Grenze zur Konkurrenztätigkeit nicht überschritten

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSowohl das Arbeitsgericht Aachen (1. Instanz, Az.: 6 Ca 995/16) als auch das Landesarbeitsgericht Köln (2. Instanz, Az.: 12 Sa 745/16) sahen die fristlose Kündigung als unwirksam an. Zwar dürfen Beschäftigte während ihrer Freistellung nicht in Konkurrenz zu ihrem Arbeitgeber gehen. Eine berufliche Vorbereitung für die Zeit nach der Freistellung jedoch stellt keine Konkurrenztätigkeit dar. Ferner hatte der Mitarbeiter in seinem Xing-Profil als aktuelle Tätigkeit die Steuerberaterkanzlei angegeben sowie unter der Rubrik „Ich suche“ eben nicht nach Mandaten gesucht. Wäre er hingegen mit werbenden Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt aufgetreten, hätte er die Grenze zur Konkurrenztätigkeit überschritten. Dann wäre die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.