Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.
Immer wieder gibt es zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern Streit, wenn ein Arbeitszeugnis auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Das Hessische Landesarbeitsgericht schafft Klarheit.
Die klare Erkenntnis, dass die Gründung eines Schmucklabels für ihr persönliches Glück notwendig ist, treibt Johanna Waschmann an, ihren sicheren Job bei einem Kosmetikkonzern zu kündigen.
Eigentlich hat Elke Holst, Forschungsdirektorin im Vorstandsbereich des DIW Berlin, für die wissenschaftliche Karriere einen eher ungewöhnlichen Berufsverlauf. Dieser aber eröffnet ihr einen besseren Blick auf Zusammenhänge und Lösungsstrategien.
Diskriminiert der Inhalt einer Stellenanzeige eine Personengruppe, steht ihr nicht automatisch eine Entschädigung zu. Denn die Entschädigungsforderung muss innerhalb einer Frist erfolgen.
Franziska von Hardenberg hat eine Idee, glaubt daran und überzeugt Investoren, in sie zu investieren. Bereut hat es bisher niemand, denn drei Jahre später kann die 31-Jährige ein Wachstum von 2.000 Prozent vorweisen.
Kontrollen am Arbeitsplatz haben ihre Grenzen. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Arbeitsrecht klar. Bisher galt immer, je intensiver die Maßnahme, desto problematischer.
Als Frau Filme in Deutschland zu finanzieren, ist schwerer als anderswo. Zum Beispiel gehen einige Filmfördertöpfe zu fast 100 Prozent an männliche Regisseure. Dennoch möchte Juliane Block es hier schaffen.
Beruf und Familie miteinander zu verbinden, ist für Simone Pott ein Jonglieren mit vielen Bällen. Geduld, diplomatisches Geschick und eine gewisse Zähigkeit sind dabei für die Pressesprecherin unerlässlich.
Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.