Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.
Mehr als die Hälfte der Berufstätigen in Deutschland greift im Arbeitsalltag auf soziale Netzwerke zurück. Das bietet Chancen – birgt aber auch Gefahren.
Eine aktuelle IAW-Studie zeigt: Die Lohnlücke zu regulären Jobs ist geschlossen. Zeitarbeit bietet inzwischen faire Bezahlung – oft sogar höhere Stundenlöhne als der Branchendurchschnitt.
Viele arbeiten häufiger von zu Hause, als es die Regeln erlauben – oft mit Wissen der Vorgesetzten. Eine Umfrage zeigt: Die Lücke zwischen Vorschrift und Alltagspraxis wird größer.
Das BAG entschied: Befristet Beschäftigte behalten ihr Betriebsratsmandat, doch Anspruch auf Übernahme haben sie nicht. Juristisch korrekt, praktisch jedoch ein Risiko für die Mitbestimmung.
Ein Bauarbeiter hustet beim Kaffeetrinken, stürzt und klagt – mit Erfolg. Das LSG Sachsen-Anhalt stuft die scheinbar private Handlung als versicherten Arbeitsunfall ein.
Hierzulande arbeiten so viele Menschen in Teilzeit wie in kaum einem anderen EU-Land – besonders Frauen. Die Politik sucht einen Weg zwischen Wahlfreiheit, Gleichstellung und der Forderung nach längerer Arbeitszeit.
Obwohl die Prüfungen oft erfolgreich sind, kontrolliert der Staat nur 5,7 Prozent der Einkommensmillionäre. Damit entgehen ihm Milliarden – nicht aus Milde, sondern wegen fehlenden Personals und politischer Versäumnisse.
Eine aktuelle Studie zeigt: Die meisten Arbeitgeber halten Lohnkürzungen bei Krankheit für kontraproduktiv. Warum solche Maßnahmen Vertrauen zerstören und mehr schaden als nützen.
Immer mehr Babyboomer nutzen die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Was für Einzelne verlockend ist, könnte das Rentensystem langfristig ins Wanken bringen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt auch bei gerichtlichen Vergleichen unantastbar. Ein wegweisendes Urteil stärkt die Rechte von Beschäftigten und stellt klar, dass Urlaubsansprüche nicht verhandelbar sind.