Eine Gruppe von Polizisten

Hautkrebs bei Polizist keine Berufskrankheit

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass sich ein Polizist seine Hautkrebserkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen kann. Das Urteil kann weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.