Leben nach dem Tod: Digital unsterblich?

Code über Frau projiziert

KI lässt uns nach dem Tod digital weiterleben – als Avatar oder Chatbot. Die Digital Afterlife Industry, die solche Technologien entwickelt, wächst und birgt großes Potenzial.

Ein interdisziplinäres Team des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT und der Universität Tübingen hat Vorschläge für den Umgang mit digitalen Abbildern Verstorbener erarbeitet. Die Ergebnisse sind in der Studie “Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens” zusammengefasst.


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Viele Menschen möchten etwas hinterlassen, das über ihren Tod hinaus Bestand hat. Hinterbliebene sehnen sich oft danach, noch einmal mit Verstorbenen zu kommunizieren. Digitale Abbilder versprechen, diese Wünsche zu erfüllen. Beispiele reichen von der Stimme der verstorbenen Großmutter, die Hörbücher liest, über Chatbots, die Gespräche simulieren, bis hin zu Avataren, die Aussehen und Gestik eines Menschen nachbilden. Fortschritte in KI und virtuellen Welten lassen erwarten, dass solche Abbilder künftig noch realistischer wirken – in Stimme, Mimik und Verhalten. Gleichzeitig ermöglichen neue Technologien immer natürlichere Interaktionen zwischen Menschen und Avataren.

Welche Gefahren drohen dem Persönlichkeitsrecht?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDoch diese Entwicklungen werfen viele Fragen auf: Wie lassen sich digitale Abbilder mit Trauer und Pietät vereinbaren? Wie schützt man die Rechte Verstorbener und verhindert Missbrauch? Ein Team aus Informatiker:innen, Jurist:innen und Ethikern des Fraunhofer SIT und des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften IZEW der Universität Tübingen hat diese Fragen untersucht. Die Ergebnisse bieten erstmals einen umfassenden Überblick über das digitale Weiterleben und sind in der Studie “Edilife – Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens” veröffentlicht.

Die Forschenden analysierten zunächst, wie sich Sterbe-, Trauer- und Bestattungskultur bis zur Entstehung der Digital Afterlife Industry entwickelt haben. Im zweiten Teil der Studie beleuchteten sie die technischen Möglichkeiten, digitale Abbilder zu erstellen, und untersuchen, wie persönliche Daten dabei geschützt werden können. Der dritte Teil widmet sich rechtlichen Aspekten: Welche Pflichten haben Anbieter solcher Dienste? Wie rechtmäßig ist die Verarbeitung der Daten? Und welche Gefahren drohen dem Persönlichkeitsrecht?

IT-Sicherheit und Datenschutz in virtuellen Welten

Die Studie schließt mit Empfehlungen für den Umgang mit digitalen Abbildern: Trauernde, die solche Dienste nutzen, sollten rechtlich besonders geschützt werden, um sie vor Missbrauch in ihrer emotionalen Ausnahmesituation zu bewahren. Anbieter sollten verpflichtet werden, transparent über die Datenverarbeitung zu informieren. Zudem raten die Forschenden, Avatare klar als solche zu kennzeichnen und ihre Handlungsspielräumen einzuschränken. Ziel sei es, die Grundlagen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Praktiken im Kontext von Tod und Erinnerung zu schaffen.

Die Studie entstand im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts “Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens” (Edilife). Geleitet wurde das Projekt vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen, in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT. Ziel war es, die Chancen und Risiken künftiger technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen zu analysieren und zu bewerten.

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