Machen Mitarbeitende katholischer Arbeitgeber Witze über den Papst, riskieren sie eine fristlose Kündigung und eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Beschäftigte ohne vorherige Abmahnung entlassen wenn diese den Papst verunglimpfen. Ein solches Verhalten zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten unwiderruflich – so urteilten die Richter:innen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.
Der Fall: Ein Krankenpfleger, angestellt in einem Caritas-Krankenhaus, veröffentlichte unter einem Pseudonym im Internet Texte, die den Papst diffamierten. Er selbst nannte sie Satire.
Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, drohte er mit einer fristlosen Kündigung. Schließlich einigten sich beide auf einen Aufhebungsvertrag. Dennoch verhängte die Arbeitsagentur eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld.
Loyalitätspflichten verletzt
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Sperrfrist. Der Krankenpfleger habe mit seinem Verhalten die Loyalitätspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber schwer verletzt. Da ihm zu Recht die fristlose Kündigung drohte, fehlte ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag – die Sperrfrist sei daher gerechtfertigt.
Als Angestellter eines katholischen Arbeitgebers hätte er sich auch privat loyal verhalten müssen. Dass er unter Pseudonym schrieb, änderte nichts, da er als Autor identifizierbar war (Az. L 12 AL 2879/09).
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