Adieu bei Papst-Witzen

Rückansicht des Papstes

Witzeln Mitarbeiter katholischer Arbeitgeber über den Papst, können sie sich dadurch ihre fristlose Kündigung und sogar eine Sperre für Arbeitslosengeld einhandeln.

Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen ihren Mitarbeiter fristlos und ohne eine vorherige Abmahnung auszusprechen kündigen, wenn sie Witze über den Papst machen. Denn ein so gravierendes Fehlverhalten zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber dauerhaft. So zumindest sehen es die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Fall: Ein Krankenpfleger, der in einem von der Caritas getragenen Krankenhaus beschäftigt war, veröffentlichte im Internet unter einem Pseudonym den Papst diffamierende Texte. Er selbst bezeichnete seine Texte als Satire.

Nachdem sein Arbeitgeber davon erfuhr, drohte er dem Krankenpfleger mit einer fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung. Am Ende einigten sich beide allerdings auf einen Aufhebungsvertrag – was dem Krankenpfleger eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld einhandelte.

Loyalitätsobliegenheiten nachhaltig verletzt

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erklärte die Sperrfrist für rechtmäßig. Der Krankenpfleger verletzte durch sein Verhalten die so genannten Loyalitätsobliegenheiten nachhaltig. Und weil er für den Abschluss seines Aufhebungsvertrages keinen wichtigen Grund hatte – ihm drohte zu Recht die fristlose Kündigung – war die Sperrfrist rechtmäßig.

Als Mitarbeiter eines katholischen Arbeitgebers hätte er sich auch außerhalb seines Jobs entsprechend verhalten müssen. Eine Veröffentlichung unter Pseudonym änderte nichts daran, da der Krankenpfleger als Autor identifizierbar war (Az.: L 12 AL 2879/09).

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.