Bei klirrender Kälte wünscht sich jede:r ins Warme. Doch Mitarbeitende der Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Flughäfen trotzen oft der eisigen Witterung. Wo liegt die Grenze?
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.
Eine gesetzliche Regelung für Arbeiten bei extremer Kälte fehlt. Arbeitgeber sollten sich an die “DIN-Norm zum Klima an Arbeitsplätzen” halten. Diese empfiehlt: Bei Temperaturen bis -5 Grad Celsius maximal 150 Minuten draußen arbeiten, danach zehn Minuten aufwärmen. Sinkt die Temperatur unter -5 Grad, sollten es höchstens 90 Minuten sein, gefolgt von 15 Minuten Pause. Bei unter -18 Grad Celsius rät die Norm nach 90 Minuten zu einer 30-minütigen Pause.
- Dürfen Chefs die Heizung im Großraumbüro herunterdrehen?
- Temperaturanstieg führt zu Leistungsabfall
- Rechte und Pflichten bei Hitze im Job
Besonders tückisch ist die gefühlte Kälte, da Niederschlag und Wind sie verstärken. Bei -10 Grad Celsius und 10 km/h Wind wirkt es wie -15 Grad. Auch das sollten Arbeitgeber bedenken.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.



