Arbeitsplatzlärm – wo ist die Grenze?

Lärmschutzkopfhörer liegen auf Tisch

Dauerhafter Lärm macht krank. An Arbeitsplätzen ist er allerdings nicht immer zu vermeiden. Ab wann aber ist die maximale Lärmbelastung erreicht? Und zu was sind Arbeitgeber verpflichtet?

Herrscht am Arbeitsplatz ein gewisser Lärmpegel, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass dieser für Mitarbeitende keine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die von Arbeitgebern eingehalten werden muss, gibt als maximale Lärmbelastung den Wert von 85 dB(A) an. Das heißt, herrscht am Arbeitsplatz eine Lärmbelastung in dieser Höhe, muss dieser Bereich als lärmintensiv gekennzeichnet sein, auch steht Mitarbeitenden hier ein Gehörschutz zu.

Um die tatsächliche Lärmbelastung sicher zu messen, werden in der Regel zwei Verfahren angewandt. Die allgemeine Lärmbelastung am Arbeitsplatz wird über einen Zeitraum von mindestens acht Stunden gemessen. Zum Messen der individuellen Lärmbelastung trägt jeder Beschäftigte ein mobiles Aufzeichnungsgerät. Beide Werte zusammen ergeben die tatsächliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

Lärmbelastung im Großraumbüro

An Arbeitsplätzen wie zum Beispiel Fertigungshallen, in denen die Lärmbelastung ein Bestandteil des Arbeitsplatzes ist, sind Mitarbeitende in der Regel entsprechend mit einem ausreichenden Gehörschutz ausgestattet.

In Großraumbüros hingegen, in denen oft ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Lärmpegel herrscht, ist der Gehörschutz oft kein Thema. Dabei ist die Lärmbelastung an diesen Arbeitsplätzen nicht unerheblich – auch wenn sie in der Regel unter den erlaubten Grenzwerten liegt.

Um die Belastung im Großraumbüro so gering wie möglich zu halten, können Arbeitgeber diverse Maßnahmen ergreifen. Telefone, Handys, Faxe oder auch Anrufbeantworter sollten daher grundsätzlich so leise wie möglich eingestellt sein. Dazu gehört auch, dass beim Einrichten der Arbeitsplätze auf leise Tastaturen und Bodenbeläge geachtet werden sollte. Ein Ort, an dem absolute Ruhe herrscht, kann ebenfalls eine sinnvolle Einrichtung sein. So nämlich können sich Mitarbeitende, die für eine Aufgabe hochkonzentriert sein müssen, hierher zurückziehen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.