Dauerhafter Lärm schadet der Gesundheit. Am Arbeitsplatz lässt er sich jedoch nicht immer vermeiden. Doch ab wann ist die Belastung zu hoch? Und welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Wo Lärm am Arbeitsplatz entsteht, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass er die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung legt die Obergrenze bei 85 dB(A) fest. Wird dieser Wert erreicht, muss der Bereich als lärmintensiv gekennzeichnet werden. Zudem steht den Beschäftigten dort ein Gehörschutz zu.
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Um die Lärmbelastung genau zu ermitteln, kommen meist zwei Messmethoden zum Einsatz. Die allgemeine Belastung wird über mindestens acht Stunden gemessen. Zusätzlich tragen Mitarbeitende ein mobiles Gerät, das ihre individuelle Lärmbelastung aufzeichnet. Beide Werte zusammen ergeben die tatsächliche Lärmniveau am Arbeitsplatz.
Lärm im Großraumbüro
In Fertigungshallen, wo Lärm zum Arbeitsalltag gehört, erhalten Mitarbeitende in der Regel einen geeigneten Gehörschutz. Anders sieht es in Großraumbüros aus. Hier herrscht oft ein erheblicher Geräuschpegel, doch Gehörschutz spielte selten eine Rolle. Obwohl die Belastung meist unter den gesetzlichen Grenzwerten bleibt, kann die Konzentration beeinträchtigen.
Arbeitgeber können den Lärm im Büro durch einfache Maßnahmen reduzieren. Telefone, Handys und Drucker sollten so leise wie möglich eingestellt sein. Auch leise Tastaturen und schalldämpfende Bodenbeläge tragen zur Ruhe bei. Ein Rückzugsortn an dem absolute Stille herrscht, bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich für konzentriertes Arbeiten zurückzuziehen.
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