Dauerhafter Lärm schadet der Gesundheit. Am Arbeitsplatz lässt er sich oft nicht vermeiden. Doch wann wird die Belastung zu hoch? Und was müssen Arbeitgeber tun?
Wo Lärm entsteht, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass er die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung setzt die Obergrenze bei 85 dB(A) fest. Wird dieser Wert erreicht, muss der Bereich als lärmintensiv gekennzeichnet werden. Beschäftigte haben dort Anspruch auf Gehörschutz.
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Um die Lärmbelastung zu messen, kommen meist zwei Methoden zum Einsatz. Die allgemeine Belastung wird über mindestens acht Stunden erfasst. Zusätzlich tragen Mitarbeitende ein mobiles Gerät, das ihre individuelle Lärmbelastung aufzeichnet. Beide Werte zusammen zeigen die tatsächliche Lärmniveau am Arbeitsplatz.
Lärm im Großraumbüro
In Fertigungshallen, wo Lärm zum Alltag gehört, erhalten Mitarbeitende in der Regel Gehörschutz. Anders ist es in Großraumbüros. Hier herrscht oft ein hoher Geräuschpegel, doch Gehörschutz spielt selten eine Rolle. Obwohl die Belastung meist unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt, leidet oft die Konzentration.
Arbeitgeber können den Lärm im Büro mit einfachen Maßnahmen senken. Telefone, Handys und Drucker sollten so leise wie möglich eingestellt sein. Auch leise Tastaturen und schalldämpfende Bodenbeläge schaffen Abhilfe. Ein Rückzugsort, an dem absolute Stille herrscht, ermöglicht konzentriertes Arbeiten.
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