Arbeitsrechtliche Stolperfallen beim Jobwechsel: Wichtige rechtliche Aspekte, die Arbeitgeber und Mitarbeitende unbedingt beachten sollten.
Was geschieht, wenn ein Beschäftigter die Kündigungsfrist missachtet? Können Unternehmen sich vor negativen Online-Bewertungen schützen? Wie viel Urlaub steht Mitarbeitenden bei Kündigungen zu? Was müssen Arbeitger beachten, wenn Mitarbeitende den Job wechseln? Dieser Beitrag klärt, was Arbeitgeber und Beschäftigte arbeitsrechtlich bei einem Jobwechsel beachten müssen.
→ Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz. Hält ein Mitarbeitender die Frist nicht ein und verlasst das Unternehmen vorher, entfällt der Gehaltsanspruch für diesen Zeitraum. Zudem kann das Unternehmen Schadensersatz fordern, wenn Aufträge unerfüllt bleiben. Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinfacht diesen Prozess, da der Arbeitgeber den Schaden nicht nachweisen muss.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht das Recht auf Löschung persönlicher Daten, Fotos und Videos
→ Urlaubstage
Urlaubstage sind grundsätzlich während des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Abgeltung in Geld. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, dass Urlaub über den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche hinaus nicht ausbezahlt wird. Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, erhält anteiligen Urlaub pro vollen Monat. Endet das Arbeitsverhältnis im zweiten Halbjahr, besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Bei zusätzlichem Urlaub kann eine Pro-rata-temporis-Regelung im Arbeitsvertrag stehen, die auch im zweiten Halbjahr anteiligen Urlaub gewährt.
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→ Arbeitgeberbewertungsportale
Bewertungen auf Plattformen wie „kununu“ oder „Glassdoor“ beeinflussen das Arbeitgeberimage. Regelungen zur externen Kommunikation im Arbeitsvertrag sind daher sinnvoll. Klauseln im Aufhebungsvertrag oder Vergleich können geschäftsschädigende Äußerungen untersagen.
→ Bild- und Videomaterial von ehemaligen Mitarbeitenden
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht das Recht auf Löschung persönlicher Daten, Fotos und Videos von der Firmenwebsite. Bleiben die Daten dennoch online, drohen Schadensersatzansprüche. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2015 zugunsten eines Arbeitgebers, der ein Video nicht löschen wollte, da der Mitarbeitende zuvor eingewilligt hatte. „Bei der Erstellung von Bildern und Videos sollten Unternehmen eine schriftliche, unbefristete Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden einholen. Trotzdem besteht leider immer Unsicherheit, da die Einwilligung mit einem plausiblen Grund widerrufen werden kann“, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Wittig Ünalp.
Arbeitgebende sind verpflichtet, auf Verlangen eine Arbeitsbescheinigung auszustellen
→ Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeitende Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes schriftliches Zeugnis, dass ihre berufliche Zukunft nicht ungerechtfertigt erschwert.
→ Arbeitsbescheinigung
Arbeitgebende müssen auf Verlangen eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, die der Arbeitsagentur zur Berechnung des Arbeitslosengeldes dient. Sie sollte Tätigkeit, Arbeitsbeginn, Ende, Unterbrechungen, Beendigungsgrund sowie Entgelt und andere Leistungen enthalten. Bei Nichterstellung drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro.
→ Ausschlussfristen
„Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach drei Monaten, wenn sie nicht in Textform geltend gemacht werden“ – solche Klauseln sind oft unwirksam. Vertragsparteien sollten prüfen lassen, ob die Klausel den Anforderungen der Gerichte genügt.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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