Arbeitsweg: Kein Unfallschutz bei unfreiwilligem Umweg

Autounfall

Um den Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Arbeitsweg gibt es oft Streit. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen schafft Klarheit.

Ein Mitarbeiter verunglückt schwer auf dem Rückweg von der Arbeit, als er mit seinem PKW auf die Gegenfahrbahn gerät und frontal mit einem LKW kollidiert. Der Notarzt diagnostiziert eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) als Unfallursache, da der Betroffene an Diabetes leidet.

Abwege sind nicht versichert

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Berufsgenossenschaft (BG) lehnt die Anerkennung als Wegeunfalls jedoch ab, da der Beschäftigte vier Kilometer über seinen Wohnort hinaus fährt und Wohnung und Betrieb in entgegengesetzter Richtung liegen. Der Unfall ereignete sich somit auf einem Abweg – und der ist in der Regel nicht versichert. Dagegen wehrt sich der Beschäftigte, da er zum Unfallzeitpunkt stark unterzuckert und orientierungslos war. Deshalb fuhr er an seiner Wohnung vorbei und geriet auf einen Abweg.


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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) folgte der Auffassung der BG (Az.: L 14 U 164/21): Ein Wegeunfall ist nur auf dem direkten Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Ferner erstreckt sich die gesetzliche Unfallversicherung nur in wenigen Fällen auch auf Abwege vom Arbeitsweg, etwa wenn äußere Umstände die Ursache sind. Im vorliegenden Fall aber geriet der Beschäftigte aufgrund einer inneren Ursache, nämlich seiner diabetesbedingten Unterzuckerung, auf einen Abweg.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.