Arbeitszeitbetrug: Wenn Kontrolle teuer wird – für die Überwachten

Mann schaut durch ein Fernglas

Arbeitszeit fälschen – und die Detektivkosten tragen? Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer im Job Vertrauen verspielt, riskiert nicht nur die Kündigung, sondern auch eine saftige Rechnung.

Im Fokus Fehlverhalten

Vertrauen ist gut, Kontrolle oft nötig. Besonders, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeitende bewusst gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, wie ernst solche Verstöße genommen werden – und wer am Ende die Kosten trägt.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Fall aus dem öffentlichen Dienst zeigt, wie schnell eine Unachtsamkeit existenzielle Folgen haben kann. Ein Kontrolleur, zugleich Ersatzmitglied im Betriebsrat, rechnete mehrfach Arbeitszeiten ab, die nicht der Wahrheit entsprachen. Statt zu arbeiten, widmete er sich privaten Aktivitäten – dokumentiert durch eine Detektei, die der Arbeitgeber beauftragt hatte. Das Ergebnis: die fristlose Kündigung. Doch damit nicht genug. Der ehemalige Mitarbeiter soll auch die knapp 21.000 Euro für die Überwachung zahlen.

Das Urteil stärkt Arbeitgeber

Das LAG Köln entschied (Az. 7 Sa 635/23): Der Vertrauensbruch war schwerwiegend, der Nachweis rechtens. Die Überwachung durch Detektive war nicht nur zulässig, sondern auch verhältnismäßig. Sie beschränkte sich auf die Arbeitszeit, fand im öffentlichen Raum statt und war zeitlich begrenzt. Datenschutzrechtliche Bedenken, so die Richter:innen, wiegen in solchen Fällen weniger als das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.

Das Urteil setzt ein Zeichen: Wer bewusst gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, etwa durch manipulierte Zeiterfassung, muss nicht nur mit einer Kündigung rechnen. Auch finanzielle Folgen können drohen – und diese können erheblich sein. Der Einsatz von Detektiven zur Aufklärung solcher Verstöße bleibt juristisch umstritten. Doch dieses Urteil stärkt die Position der Arbeitgeber: Besteht ein konkreter Verdacht auf schweren Missbrauch, kann eine Überwachung zulässig sein – und die Kosten den Beschäftigten auferlegt werden.


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Ein Weckruf für Mitarbeitende

Für Unternehmen schafft das Urteil Klarheit – vorausgesetzt, sie handeln sorgfältig und rechtlich einwandfrei. Für Mitarbeitende ist es ein Weckruf: Korrekte Zeiterfassung und offene Kommunikation sind keine Formalitäten, sondern Grundlage eines Vertrauensverhältnisses. Wer dieses Vertrauen bricht, verliert nicht nur den Schutz, sondern auch die Grundlage für eine faire Zusammenarbeit.

Der Fall zeigt: Die Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen ist heikel – und wird zunehmend juristisch geprüft. Unternehmen sollten klare Regeln aufstellen und transparent agieren. Beschäftigte müssen wissen: Nicht alles bleibt unbemerkt. Wer Arbeitszeit für private Zwecke nutzt, spielt hoch – beruflich und finanziell. Und der Preis dafür kann weit höher sein als der Verlust des Jobs.


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.