Arbeitszeugnis: Jedes einzelne Wort hat Bedeutung

Mann schreibt etwas in Notizbuch

Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.

Wer bei einer Bewerbung kein gutes Zeugnis vorlegen kann, hat selten Chancen. Die vom Arbeitgeber genutzte “Zeugnissprache” ist jedoch trügerisch und wird von vielen Arbeitnehmern häufig verkannt.

Beispiele zur Zeugnissprache:

  • “Frau B. widmete sich ihren Aufgaben mit besonderer Neigung.” = Sie verzettelte sich und wurde mit der Arbeit nicht fertig.
  • “Herr W. bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen.” = Er suchte Sexualkontakte bei Betriebsangehörigen.
  • “Frau S. war als umgängliche Mitarbeiterin bekannt.” = Sie fiel vielen mit ihrer Art auf den Wecker.

Deshalb ist es ratsam, ein Zeugnis stets von einem Fachmann durchsehen zu lassen.

Im Regelfall soll das Zeugnis den Mitarbeiter in ein gutes Licht stellen, um ihm nicht den weiteren beruflichen Weg zu erschweren. Es soll ein Gesamtbild von seiner Persönlichkeit vermitteln. Der Arbeitgeber ist bei seinen Formulierungen und in der Wahl der Schwerpunkte für die Beurteilung allerdings frei. Die inhaltlichen Angaben müssen jedoch immer der Wahrheit entsprechen.

Geheimsprache der Chefs

Auch wenn sich die Leistungsbewertung nach der konkreten Tätigkeit des Arbeitnehmers richten, entstehen die meisten Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern bei der Bewertung von Leistung und Verhalten.

Die wichtigste Aussage in einem Zeugnis ist allerdings die Gesamtbeurteilung:

  • “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” = sehr gut
  • “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” = gut
  • entfällt in der Formulierung der Begriff “stets” = befriedigend
  • fehlt dazu noch der Begriff “voll” = eine unterdurchschnittliche, aber ausreichende Leistung
  • “im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt” = mangelhaft
  • “bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen” = eine völlig ungenügende Leistung.

Auch in der abschließenden Leistungsbewertung hat sich eine spezielle “Geheimsprache der Chefs” herausgebildet. Die Wahrheit liest man oft zwischen den Zeilen.

Vorsicht ist daher z.B. auch geboten, wenn Formulierungen wie “Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner” auftauchen, denn das bedeutet übersetzt: “Er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche.”

Den Anspruch auf Berichtigung zeitnah stellen

Entdeckt ein Mitarbeiter derartige Fallen, hat er einen Anspruch auf Berichtigung, wobei er zunächst mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und seine Änderungswünsche besprechen sollte. Denn oft sind Arbeitgeber kompromissbereit, sofern nicht überzogene Vorstellungen geäußert werden.

Führt dies nicht zum Erfolg, sollte zunächst ein anwaltliches Schreiben noch einmal den Berichtigungsanspruch unterstreichen. Ist der Arbeitgeber dann immer noch nicht bereit, muss gemeinsam mit dem Anwalt überlegt werden, ob eine Zeugnisberichtigungsklage erhoben wird. Deshalb ist es ratsam, wenn sich Mitarbeiter noch während ihrer Beschäftigungszeit mit ihrem Arbeitgeber auf den Zeugnisinhalt einigen. Dafür können sie ihre Vorstellungen als Entwurf einreichen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.