Endet ein Arbeitsverhältnis, hat jede:r Beschäftigte Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – unabhängig vom Job. Doch die Sprache solcher Zeugnisse ist oft irreführend und wird leicht missverstanden.
Wer sich bewirbt und kein gutes Zeugnis vorlegt, hat schlechte Chancen. Arbeitgeber verstecken Kritik häufig hinter blumigen Formulierungen. Deshalb sollten Beschäftigte ihr Zeugnis von Fachleuten prüfen lassen.
Beispiele für vermeintlich wohlklingende Formulierungen:
– “Greta H. widmet sich ihren Aufgaben mit besonderer Neigung.”
Im Klartext: Greta H. verzettelte sich und schaffte ihre Arbeit nicht.
– “Hubertus K. bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen.
Im Klartext: Huberts K. suchte sexuelle Kontakte bei Kolleg:innen.
– “Britta S. war als unumgängliche Beschäftigte bekannt.”
Im Klartext: Britta S. gin ihren Kolleg:innen mit ihrer Art auf die Nerven.
Streitpunkte: Leistung und Verhalten
Ein Arbeitszeugnis soll Beschäftigte in ein gutes Licht rücken, um den weiteren Berufsweg zu erleichtern. Es soll zudem ein Gesamtbild der Persönlichkeit zeichnen. Arbeitgeber haben bei der Formulierung jedoch Spielraum – solange sie die Wahrheit schreiben. Trotzdem entzünden sich die meisten Konflikte an der Bewertung von Leistung und Verhalten.
Die wichtigste Aussage im Arbeitszeugnis ist die Gesamtbeurteilung:
– “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” entspricht der Note sehr gut,
– “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” bedeutet gut,
– ohne “stets”, bleibt nur befriedigend,
– fehlt auch “voll”, signalisiert das eine ausreichende Leistung,
– “im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt” steht für mangelhaft,
– und “bemühte sich, die ihm übertragenden Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen” bedeutet ungenügend.
Auch in der abschließenden Leistungsbewertung verstecken sich Codes. Formulierungen wie “Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner” klingen positiv, meinen aber: “Er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche.”
Korrekturen frühzeitig klären
Entdecken Beschäftigte solche Formulierungen, können sie eine Änderung verlangen. Zuerst sollten sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ihre Änderungswünsche vorbringen. Wer realistisch bleibt, trifft oft auf Entgegenkommen. Führt das Gespräch nicht weiter, kann ein anwaltliches Schreiben helfen. Bleibt der Arbeitgeber stur, bleibt nur die Klage auf Zeugnisberichtigung.
Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zeugnisinhalt schon während der Beschäftigung abzustimmen. Ein eigener Entwurf kann dabei nützlich sein.
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