Automatisierte Mitarbeiterüberwachung durch KI

Mann sitzt vor Laptop

Künstliche Intelligenz ermöglicht eine immer umfassendere Überwachung von Beschäftigten und führt damit auch immer öfter zu erheblichen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte. Nicht immer haben Arbeitgeber davon Kenntnis.

In Bereichen wie etwa der IT-Entwicklung ist die Überwachung häufig systemimmanent – und genau das scheint rechtswidrig zu sein, so eine Studie. Denn tatsächlich werden Daten von Beschäftigten in vielen Programmen und Anwendungen automatisch verarbeitet. Auch setzen Unternehmen oft Softwarelösungen im Personalmanagement ein, deren Funktionen sie häufig selbst gar nicht genau kennen. Das heißt, die KI sammelt Daten, wertet sie aus, im schlimmsten Fall werden die gesammelten Mitarbeitendendaten auch mit jenen aus anderen Firmen analysiert, ohne dass der jeweilige Arbeitgeber Kenntnis davon hat. Nicht selten ist das etwa bei Cloud-Anwendungen der Fall. Und genau das ist arbeitsrechtlich bedenklich, wie ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Peter Wedde für die Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtKünstliche Intelligenz ermöglicht eine “immer umfassendere Überwachung von Beschäftigten” und führt damit auch immer öfter zu “erheblichen Eingriffen” in ihre Persönlichkeitsrechte. Ferner lernt Software beständig dazu. Bewerbungsunterlagen sowie Daten, die Beschäftigte im Arbeitsprozess oder via Arbeitskommunikationsmittel erzeugen, werden oft automatisch analysiert. Auch wenn viele Unternehmen diese Funktionen nicht nutzen, weil zwischen Anwendungsart und Umfang der technischen Überwachung abgewogen werden muss.

Arbeitgeber müssen wissen, wozu KI fähig ist

Für Gewerkschaften steht daher fest, dass es notwendig ist, die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Personalsoftware gesetzlich weiter zu stärken. Zwar haben Betriebs- und Personalräte schon heute ein starkes Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Einsatz von Maßnahmen geht, die eine Überwachung von Mitarbeitenden zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geht.

Diese Rechte müssten aber ausgeweitet werden. So müssten Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten und den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Funktionsweise der KI offenzulegen. Zudem sollten Unternehmen “ausdrücklich” verpflichtet werden, nur solche Software einzusetzen, deren Funktionen sie im Detail kennen.

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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.