Künstliche Intelligenz überwacht Beschäftigte immer intensiver und greift dabei oft unbemerkt in ihre Persönlichkeitsrechte ein – häufig ohne Wissen der Arbeitgeber.
In der IT-Entwicklung gehört Überwachung zum Alltag, was laut einer Studie rechtswidrig sein kann. Viele Programme erfassen und verarbeiten automatisch Daten von Beschäftigten. Unternehmen nutzen oft Software im Personalmanagement, deren Funktionen sie selbst kaum durchschauen. So sammelt KI Daten, analysiert sie und vergleicht sie im schlimmsten Fall mit Informationen anderer Firmen – ohne Wissen des Arbeitgebers. Besonders häufig geschieht dies bei Cloud-Anwendungen. Ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Peter Wedde für die Hans-Böckler-Stiftung stuft diese Praxis als arbeitsrechtlich problematisch ein.
- Dürfen Unternehmen den Browserverlauf von Beschäftigten-PCs prüfen?
- Verdeckte Videoüberwachung nicht per se verboten
- Automatisierung im Personalmanagement –arbeitsrechtliche Aspekte und Beschäftigtendatenschutz (externer Link)
KI ermöglicht eine immer tiefere Überwachung und greift erheblich in Persönlichkeitsrechte ein. Die Software lernt ständig dazu. Sie analysiert Bewerbungsunterlagen und Daten, die Beschäftigte im Arbeitsprozess oder über Kommunikationsmittel erzeugen, oft automatisch. Viele Unternehmen verzichten zwar auf dise Funktionen, weil sie den Einsatz und die Reichweite der Überwachung abwägen müssen.
Arbeitgeber müssen die Fähigkeiten der KI lernen
Gewerkschaften fordern daher, die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Personalsoftware gesetzlich zu stärken. Zwar besitzen Betriebs- und Personalräte bereits weitreichende Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle.
Diese Rechte sollten jedoch ausgebaut werden. Arbeitgeber müssten verpflichtet werden, die Funktionsweise von KI offenzulegen – sowohl gegenüber Beschäftigten als auch gegenüber Betriebsräten. Zudem sollten Unternehmen nur Software einsetzen dürfen, deren Funktionen sie vollständig verstehen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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