Bagatelldiebstahl: Warum eine Kündigung nicht immer möglich ist

Exit-Schild

Diebstähle, auch wenn es dabei um Kleinigkeiten geht, können für Mitarbeiter gravierende Folgen haben. Eine Kündigung jedoch ist nicht immer möglich.

Bei Kündigungen sollten Betroffene dringend einen kühlen Kopf bewahren. Die Rechtsprechung zeigt nämlich immer wieder, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt, eine Kündigung zu durchkreuzen. Sie zeigt aber auch, dass es keinen eindeutigen und verlässlichen Weg gibt, gegen eine Entlassung vorzugehen – wie folgende Urteile zeigen.

Bagatelldiebstähle sind kein Kavaliersdelikt

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtViele erinnern sich sicher noch an die Kassiererin, die aufgrund des Einlösens zweier Kunden-Pfandbons gefeuert wurde. Sie wehrte sich gegen ihre Entlassung, ging sogar bis zum Bundesarbeitsgericht und bekam ihren Job wieder.

Das heißt nun aber nicht, dass Bagatelldiebstähle am Arbeitsplatz keine Konsequenzen haben. Nach wie vor dürfen Mitarbeiter nichts von ihrem Arbeitsplatz mitnehmen – auch keine Sachen mit einem geringen Wert. Dennoch wird bei der fristlosen Kündigung von Mitarbeitern, die sehr lange für ihren Arbeitgeber tätig sind und sich entsprechend ein Vertrauenspolster erarbeitet haben, zunächst eine Abmahnung erwartet. So zumindest sehen es die Richter des Bundesarbeitsgerichts bei Bagatelldiebstählen (BAG-Urteil vom 10. Juni 2010, Az.: 2 AZR 541/09).

Ebenso gefährden Mitarbeiter ihre Stellung, wenn sie Rabatte, die der Arbeitgeber für sein Unternehmen erhält, für ihre privaten Zwecke nutzen. Zwar entsteht hier nicht direkt ein Schaden für den Arbeitgeber, dennoch hat er die Möglichkeit, seinen Mitarbeiter fristlos zu kündigen (Urteil des LAG Franfurt am Main, Az.: 9 Sa 1778/98).

Rechte und Pflichten kennen

Um gar nicht erst in eine solche Falle zu tappen, sollten Mitarbeiter deshalb umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Gilt beispielsweise im Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz, können Arbeitgeber nicht so ohne Weiteres kündigen. Alle Betriebe, die mehr als zehn vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter haben, sind diesem Gesetz unterworfen. Auch bedarf es bei Kündigungen rechtlich anerkannter Gründe, die meist betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt sind.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.