Die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen

Schild mit Schriftzug Betriebsrat

Bei Kündigungsschutzklagen steht in Unternehmen mit Betriebsrat oft die korrekte Anhörung des Gremiums im Fokus. Hier passieren mehr Fehler, als viele vermuten – mit gravierenden Folgen: Verstöße bei der Anhörung machen Kündigungen häufig unwirksam.

Existiert ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung anhören und informieren. Kündigungen, die ohne oder vor der Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen werden, sind unwirksam. Das gilt für alle Arten von Kündigungen: ordentliche, außerordentliche, Änderungskündigungen oder solche während der Probezeit.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtFür die Informationspflicht im Anhörungsverfahren gelten klare Vorgaben: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat schriftlich oder mündlich die geplante Kündigung einer bestimmten Person mitteilen – samt Art der Kündigung und Fristen. Zudem muss er alle relevanten Gründe nennen. Gründe, die er nicht anführt, kann er später in einem Kündigungsschutzprozess nicht geltend machen.

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber auch die Kriterien der Sozialauswahl offenlegen. Selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, etwa weil das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate besteht, muss er die Kündigungsgründe darlegen.


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Kein Widerspruchsrecht bei außerordentlichen Kündigungen

Im Anhörungsverfahren kann der Betriebsrat auch den betroffenen Mitarbeitenden anhören. Hat der Betriebsrat Bedenken, kann er einer ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich widersprechen und die Gründe nennen. Verstreicht die Frist, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei außerordentlichen Kündigungen hat der Betriebsrat kein Widerspruchsrecht. Er kann lediglich innerhalb von drei Tagen seine Bedenken äußern.

Widerspricht der Betriebsrat, hat der Mitarbeitende trotz Kündigung Anspruch auf Weiterbeschäftigung – bis ein Arbeitsgericht endgültig entscheidet. Der Widerspruch hindert den Arbeitgeber jedoch nicht daran, die Kündigung auszusprechen. Sie bleibt zunächst wirksam, unabhängig von der Stellungnahme des Betriebsrats.

Ob die Kündigung vor Gericht Bestand hat, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber alle genannten Regeln genau eingehalten und im Prozess überzeugend dargelegt hat.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.