Ein pensionierter Lehrer klagt wegen Altersdiskriminierung, weil ein jüngerer Kollege die Vertretungsstelle erhält. Das Bundesarbeitsgericht erkennt die Diskriminierung an, verweigert aber eine Entschädigung.
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung, etwa wegen des Alters, verhindern. Nach § 11 AGG gilt das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreibungen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, wie dieser Fall zeigt: Ein pensionierter Musik- und Philosophielehrer springt regelmäßig befristet an einem Gymnasium ein. Als die Schule einen Vertretungslehrer für Deutsch und Philosophie sucht, bewirbt er sich – ohne Erfolg Stattdessen bekommt ein 30-jähriger Geschichts- und Philosophielehrer die Stelle. Der Rentner sieht darin eine Altersdiskriminierung und zieht vor Gericht.
Das Urteil sorgt für Diskussionen
Der Fall landet vor dem Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 140/23). Die Richter:innen bestätigen die Diskriminierung, sprechen dem Kläger aber keine Entschädigung zu. Der Grund: die sogenannte Generationengerechtigkeit. Jüngere sollen die Chance erhalten, Erfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen.
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Das Urteil polarisiert. Befürworter:innen betonen die Förderung junger Menschen, Kritiker:innen warnen vor einer wachsenden Benachteiligung älterer Beschäftigter.
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