Bewerbung: Jung vor Alt ist legitim

Ein Lehrer steht vor einer Schulklasse

Ein pensionierter Lehrer klagt wegen Altersdiskriminierung, weil ein jüngerer Kollege die Vertretungsstelle erhält. Das Bundesarbeitsgericht erkennt die Diskriminierung an, verweigert aber eine Entschädigung.


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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung, etwa wegen des Alters, verhindern. Nach § 11 AGG gilt das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreibungen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, wie dieser Fall zeigt: Ein pensionierter Musik- und Philosophielehrer springt regelmäßig befristet an einem Gymnasium ein. Als die Schule einen Vertretungslehrer für Deutsch und Philosophie sucht, bewirbt er sich – ohne Erfolg Stattdessen bekommt ein 30-jähriger Geschichts- und Philosophielehrer die Stelle. Der Rentner sieht darin eine Altersdiskriminierung und zieht vor Gericht.

Das Urteil sorgt für Diskussionen

Der Fall landet vor dem Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 140/23). Die Richter:innen bestätigen die Diskriminierung, sprechen dem Kläger aber keine Entschädigung zu. Der Grund: die sogenannte Generationengerechtigkeit. Jüngere sollen die Chance erhalten, Erfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen.


Mehr zum Thema:


Das Urteil polarisiert. Befürworter:innen betonen die Förderung junger Menschen, Kritiker:innen warnen vor einer wachsenden Benachteiligung älterer Beschäftigter.

 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.