Bewerbung: Jung vor alt ist legitim

Ein Lehrer steht vor einer Schulklasse

Ein pensionierter Lehrer klagt wegen Altersdiskriminierung, nachdem ein jüngerer Kollege eine Vertretungsstelle erhält. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Diskriminierung, verweigert jedoch eine Entschädigung.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung, etwa wegen des Alters, verhindern. Nach § 11 AGG gilt das Benachteiligungsverbot auch für Stellenausschreibungen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, wie dieser Fall zeigt: Ein pensionierter Musik- und Philosophielehrer arbeitet immer wieder befristet an einem Gymnasium. Als die Schule einen Vertretungslehrer für Deutsch und Philosophie sucht, bewirbt er sich auf diese Stelle, geht aber leer aus. Stattdessen erhält ein 30-jähriger Geschichts- und Philosophielehrer die Stelle. Der Rentner sieht darin eine Altersdiskriminierung und klagt.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist umstritten

Der Fall landet vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 140/23), dass die Klage des Rentners wegen Altersdiskriminierung bestätigt. Eine Entschädigung muss die Behörde jedoch nicht zahlen. Der Grund: die sogenannte Generationengerechtigkeit. Jüngere Beschäftigte sollen die Chance erhalten, Erfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen.


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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist umstritten. Befürworter:innen plädieren für die Förderung junger Menschen, während Kritiker:innen befürchten, dass das Urteil die Benachteiligung älterer Beschäftigter verstärken könnte.

 

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.