Die US-Justiz sorgt oft für Kopfschütteln in Europa. Doch dieses Urteil empfinden auch viele Amerikaner:innen als diskriminierend: Ein Zahnarzt in Iowa entließ seine Assistentin, weil er sie für “zu sexy” hielt.
Die Frau klagte wegen Diskriminierung – und scheiterte vor einem rein männlich Gericht, wie SPIEGEL ONLINE berichtet. Zehn Jahre lang hatte sie für den Arzt gearbeitet. Er erklärte, er habe um seine Ehe gefürchtet, da er der attraktiven Mitarbeiterin nicht widerstehen könne. Laut Bericht machte der Zahnartz ihr über die Jahre wiederholt Avancen, die als sexuelle Belästigung gelten könnten. Mehrfach soll er ihr zweideutige SMS geschickt haben.
- Machtmissbrauch: Sexistische Nachrichten mit teuren Folgen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Jede vierte Frau betroffen
- Wie sexy darf die Chefin sein?
Diskriminierung? Nein, sagen die Richter
Die Richter erkannten weder Diskriminierung noch Belästigung. Schon in der ersten Instanz argumentierten sie, nicht das Geschlecht der Gekündigten sei entscheidend, sondern allein die Gefühle des Arztes. Arbeitgeber dürften Mitarbeitende entlassen, wenn diese ihr Privatleben gefährdeten. Das Oberste Gericht von Iowa bestätigte dieses Urteil in der Berufung.
Für viele bedeutet das Urteil einen Rückschlag im Kampf gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz. Es eröffnet Tätern die Möglichkeit, Opfer mit fadenscheinigen Begründungen loszuwerden.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


