Darf man jetzt bei der Arbeit kiffen?

Mann zieht an einem Joint

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Doch was gilt am Arbeitsplatz? Was ist erlaubt, und welche Folgen drohen?

Grundsätzlich dürfen legale Drogen wie Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert werden, solange sie die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt für Alkohol. Beschäftigte müssen jedoch sicherstellen, dass sie voll leistungsfähig bleiben. Andernfalls verletzen sie ihre Pflichten.


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Ausnahmen gelten für Berufe, in denen Drogen strikt verboten sind, etwa für Busfahrer:innen oder Pilot:innen. Ein Verstoß kann hier zur fristlosen Kündigung führen. Auch andere Unternehmen dürfen den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit untersagen.

Wie mit Verdachtsfällen umgehen?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSelbst dort, wo der Konsum erlaubt ist, tragen Beschäftigte die Verantwortung für ihr Verhalten. Beeinträchtigt Cannabis die Arbeitsleistung oder gefährdet andere, drohen Abmahnung oder Kündigung. „Kiffen während der Arbeitszeit ist also generell keine gute Idee“, sagt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp.

Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeitender während der Arbeit Cannabis konsumiert hat, sollten Unternehmen die Verdachtsmomente dokumentieren und freiwillige Tests anbieten. Drogentests sind ohne Zustimmung unzulässig. Im Zweifel kann ein Betriebsrat die Arbeitsfähigkeit prüfen, und der Mitarbeitende wird freigestellt. Führt ein Unfall trotz Verdachts zu Schäden, drohen strafrechtliche Konsequenzen und Probleme mit der Berufsgenossenschaft.

Richtlinien für den Arbeitsplatz

„Nicht alles, was legal ist, ist auch sinnvoll. Wir empfehlen unseren Mandanten, bestimmte Regeln für den Konsum von Betäubungsmitteln am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Sanktionen festzulegen. Diese müssen jedoch angemessen sein und dürfen niemanden diskriminieren“, erklärt Wigger. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können den Konsum von Cannabis untersagen. Auch ein generelles Verbot von Rauschmitteln auf dem Betriebsgelände ist möglich.

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