Darf Weihnachtsgeld gestrichen werden, wenn Mitarbeiter zu oft krank sind?

Weihnachtsmänner aus Schokolade

Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Fällt die Zahlung plötzlich niedriger aus als erwartet, denken viele Beschäftigte an einen Fehler. Das ist allerdings in den seltensten Fällen der Fall.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtIst ein Beschäftigter krank gewesen, können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. In solchen Fällen ist allerdings entscheidend, was Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbart haben. Also, ob das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist oder ob der Beschäftigte einen Anspruch auf diese Sonderzahlung hat. Außerdem ist relevant, ob das Weihnachtsgeld zum Arbeitslohn zählt oder ob es eine zusätzliche, nicht an die Arbeitsleistung gebundene Prämie ist.

Sondervergütungen unter Vorbehalt

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem Urteil zugunsten des Arbeitgebers (Az.: 6 Sa 723/09): Ein Arzt hatte einer seiner Arzthelferinnen das Weihnachtsgeld gestrichen, weil sie in dem Jahr fast sechs Monate krankgeschrieben war. Weil die Beschäftigte drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbruttolohns erhalten hatte, ging sie davon aus, dass das Streichen des Arbeitgebers nicht rechtens war.

Der Arzt hatte jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt, dass „etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgt“. Durch diese Einschränkung war das Streichen des Weihnachtsgeldes aufgrund der langen Erkrankung rechtens.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.