Darf Weihnachtsgeld gestrichen werden, wenn Mitarbeitende oft krank sind?

Weihnachtsmänner aus Schokolade

Weihnachtsgeld wird meist mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Fällt die Summe plötzlich geringer aus, vermuten viele Beschäftigte einen Fehler. Doch das ist selten der Fall.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWaren Mitarbeitende krank, dürfen Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen – vorausgesetzt, die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag lassen dies zu. Entscheidend ist, ob das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung gilt oder ob ein vertraglicher Anspruch darauf besteht. Ebenso wichtig: Zählt das Weihnachtsgeld zum regulären Arbeitslohn oder handelt es sich um eine zusätzliche Prämie, die nicht an die Arbeitsleistung gebunden ist?

Sonderzahlungen unter Vorbehalt

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab einem Arbeitgeber recht (Az. 6 Sa 723/09): Ein Arzt strich seiner Arzthelferin das Weihnachtsgeld, weil sie fast sechs Monate krankgeschrieben war. Die Arzthelferin hielt dies für unrechtmäßig, da sie drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbruttolohns erhalten hatte.


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Doch der Arbeitsvertrag enthielt eine klare Klausel: Etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgren freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Diese Regelung erlaubte es dem Arzt, das Weihnachtsgeld wegen der langen Erkrankung zu streichen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.