Darf Weihnachtsgeld gestrichen werden, wenn Mitarbeiter zu oft krank sind?

Weihnachtsmänner aus Schokolade

Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Fällt die Zahlung plötzlich niedriger aus als erwartet, denken viele Mitarbeiter an einen Fehler. Das ist allerdings in den seltensten Fällen der Fall.

Ist ein Mitarbeiter krank gewesen, können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. In solchen Fällen ist allerdings entscheidend, was Arbeitgeber und -nehmer vereinbart haben. Also, ob das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist oder ob der Mitarbeiter einen Anspruch auf diese Sonderzahlung hat. Außerdem ist relevant, ob das Weihnachtsgeld zum Arbeitslohn zählt oder ob es eine zusätzliche, nicht an die Arbeitsleistung gebundene Prämie ist.

Sondervergütungen unter Vorbehalt

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem Urteil zugunsten des Arbeitgebers (Az.: 6 Sa 723/09): Ein Arzt hatte einer seiner Arzthelferinnen das Weihnachtsgeld gestrichen, weil sie in dem Jahr fast sechs Monate krankgeschrieben war. Weil die Mitarbeiterin drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbruttolohns erhalten hatte, ging sie davon aus, dass das Streichen des Arbeitgebers nicht rechtens war.

Der Arzt hatte jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt, dass „etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgt“. Durch diese Einschränkung war das Streichen des Weihnachtsgeldes aufgrund der langen Erkrankung rechtens.

 

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Sabine Hockling

Seit vielen Jahren ist die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit ihrem Redaktionsbüro DIE RATGEBER u.a. für die Medien ZEIT ONLINE, ZEIT Spezial, SPIEGEL ONLINE tätig. Ihre Themen reichen dabei von Arbeitsrecht, Digitalisierung bis zu Management und Transformation. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.