Darf Weihnachtsgeld gestrichen werden, wenn Mitarbeitende oft krank sind?

Weihnachtsmänner aus Schokolade

Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt. Fällt die Zahlung plötzlich niedriger aus als erwartet, vermuten viele Beschäftigte an einen Fehler. Das ist jedoch selten der Fall.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWar ein Beschäftigter krank, können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Entscheidend ist, was Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbart haben. Also, ob das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist oder ob der Beschäftigte einen Anspruch auf diese Sonderzahlung hat. Außerdem spielt eine Rolle, ob das Weihnachtsgeld zum Arbeitslohn zählt oder ob es eine zusätzliche, nicht an die Arbeitsleistung gebundene Prämie ist.

Sondervergütungen unter Vorbehalt

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied zugunsten des Arbeitgebers (Az.: 6 Sa 723/09): Ein Arzt strich seiner Arzthelferin das Weihnachtsgeld, weil sie fast sechs Monate krankgeschrieben war. Da sie drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbruttolohns erhalten hatte, glaubte sie, das Streichen sei unrechtmäßig.

Der Arzt hatte jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt, dass „etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erfolgt“. Diese Klausel machte das Streichen des Weihnachtsgeldes aufgrund der langen Erkrankung rechtens.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.