Das Liebesleben von Beschäftigten ist Privatsache

Geformtes Herz mit Fingern

Der Axel Springer-Konzern will künftig wissen, wenn Führungskräfte und Mitarbeiter eine Beziehung miteinander haben. Ein weitreichender Eingriff. Doch wie weit darf der Informationsanspruch eines Arbeitgebers gehen? 

Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade nicht nur nur der Springer-Konzern und die Medienbranche. Nach dem Fall Julian Reichelt will der Medienkonzern weltweit Regelungen auf den Weg bringen, wonach Führungskräfte des Unternehmens dazu verpflichtet werden sollen, Beziehungen mit Untergebenem offenzulegen. So will man künftig Interessenskonflikte und Machtmissbrauch verhindern. Springer-CEO  Matthias Döpfner argumentiert damit, dass man als internationales Unternehmen eine einheitliche Kultur haben wolle und mit einer solchen Regelung US-amerikanische Standards im gesamten Haus etablieren möchte.

Tatsächlich stehen immer wieder Unternehmen vor der Frage, wie sie mit der Liebe am Arbeitsplatz umgehen sollen. Helfen hier Ethikregeln, auch wenn sie “nur” in das Privatleben herausgehobener Führungskräfte eingreifen? Das deutsche Arbeitsrecht macht hier kaum Ausnahmen – ein pauschaler Informationsanspruch für Arbeitgeber über so intime Dinge wie das Liebesleben lässt sich kaum rechtssicher durchsetzen.

Verbieten kann man die Liebe am Arbeitsplatz eh nicht

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtUnd so regt sich erheblicher Widerstand an dem Begehren des Springer-Managements. Zu viele Fragen sind offen: An wen soll die Information gehen? Eine Compliance-Stelle? Das höchste Management? Eine Ombudsperson oder vielleicht doch die HR-Abteilung? Und was sind die Konsequenzen? Was ist, wenn sich aus einem Flirt doch keine Beziehung ergibt? Ab wann ist eine Beziehung überhaupt meldenswert? Wie gefestigt muss sie sein? Und was passiert im Fall einer Trennung, muss das Unternehmen dann auch hierüber informiert werden?

Verbieten kann man die Liebe am Arbeitsplatz eh nicht. Zwar lässt sich regeln, dass eine direkte Zusammenarbeit vermieden wird und einer von beiden Partnern versetzt wird. Doch das kann erhebliche Karrierenachteile haben und somit einen Anreiz bieten, eine Beziehung zu verschweigen.

Ethikregeln bringen meist wenig

Das ist schließlich auch der Grund, warum entsprechende Ethikregeln in Unternehmen meist wenig Wirkung entfalten. Viele Mitarbeitende schweigen lieber über ihr Privatleben. Aber will man das? Eine Kultur des Verheimlichens und Versteckens? Darüber hinaus sorgen Ethikkodizes, die Beschäftigten ein Offenlegen ihrer Beziehungen am Arbeitsplatz nahelegen, dafür, dass eine Kultur von patriarchaler Übergriffigkeit erst Recht verankert wird. Und worum geht es hier eigentlich? Dass ein Konzern wissen will, wer mit wem anbandelt oder dass ein Machtmissbrauch verhindert wird?

Geht es um Letzteres ist eine Pflicht von Offenlegen von Beziehungen das falsche Instrument. Verliebte Mitarbeitende, denen etwas aneinander liegt, werden ihre Liebe ohnehin im Betrieb öffentlich machen, wenn sie dazu bereit sind und die Beziehung gefestigt ist. Sie werden auch alles dafür tun, dass es keinen Interessenskonflikt gibt – denn man möchte seinem Partner oder seiner Partnerin ja auch nicht schaden. Machtmissbrauch wie im Fall von Julian Reichelt verhindert man daher eher mit einem echten Kulturwandel, der strukturellen Sexismus aufdeckt und verhindert. Und mit dem die richtigen Personen und Persönlichkeiten in verantwortliche Entscheidungspositionen gesetzt werden.

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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.