Diese Änderungen im Arbeitsrecht sollten Chefinnen 2016 kennen

Frau mit Handy in der Hand

Eine der wichtigsten rechtlichen Änderungen im neuen Jahr ist die Frauenquote: Richtig heißt sie Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Künftig gilt für Neubesetzungen von Aufsichtsräten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eine verbindliche Quote von 30 Prozent für das Minderheitengeschlecht – in der Regel sind es die Frauen.

Zudem müssen Unternehmen gewisse Zielvorgaben für Vorstandsposten und im oberen Management erreichen und hier mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Wie diese Ziele konkret aussehen, variiert jedoch– denn die Unternehmen können selbst festlegen, welche Quote sie erreichen wollen.

Arbeitgeberinnen sollten zudem wissen, dass sich der sogenannte Faktor F bei Midijobs verändert. Midijobs sind erweiterte Minijobs, bei dem der oder die Beschäftigte zwischen 450,01 und 850 Euro monatlich verdienen darf. Bei dieser Form der geringfügigen Beschäftigung müssen zwar Sozialabgaben abgeführt werden, allerdings nur reduzierte. Die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung orientiert sich an dem so genannten Faktor F, einer Formel, mit der die Abgaben je nach Höhe des Einkommens berechnet werden. Dieser Faktor hat sich zum 1. Januar 2016 reduziert , sodass Midijobber zukünftig netto mehr ausgezahlt bekommen.

Beitragsbemessungsgrenze erhöht

Außerdem hat sich die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze in der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) verändert. (Diese Grenzen gelten entsprechend auch für die Pflegeversicherung.) Sie gilt künftig für das ge­sam­te Bun­des­ge­biet, es gibt also keine Unterschiede mehr zwischen West- und Ostdeutschland. Die Grenze hat sich zum 1. Janaur von  bis­her 54.900 Euro Jahresbruttolohn auf  56.250 Euro Jahresbruttolohn erhöht – also bei einem Monatslohn von 4.575 Euro auf  4.687,50 Euro. Wer also drüber liegt, darf selbst entscheiden, ob sie oder er sich gesetzlich krankenversichert oder lieber ein eine private Versicherung wechselt.

Ar­beit­neh­mer, die im Jahr mehr als 56.250,00 EUR bzw. im Mo­nat mehr als 4.687,50 EUR ver­die­nen, können selbst ent­schei­den, ob sie bei ei­ner der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen blei­ben möch­ten oder sich lie­ber bei ei­ner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chern.

Aber es gibt noch weiteres zu beachten: Auch in der gesetzlichen Versicherung gibt eine Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, die wiederum un­ter­halb der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt. Und dieser Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze ist in der gesetzlichen Versicherung von bisher 49.500 Euro pro Jahr auf 50.850 Euro gestiegen (von 4.125,00 Euro auf 4.237,50 Euro Monatsbrutto also). Wer also noch unter 56.250 Euro Jahreseinkommen liegt, unterliegt auf­grund der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze nur mit dem Ein­kom­mens­teil von 50.850 der Bei­trags­pflicht zur GKV. Die darüber lie­gen­den Ge­halts­be­stand­tei­le sind bei­trags­frei in der gesetzlichen Versicherung.

Steueridentifikationsnummer fürs Kindergeld

Mütter sollten darüber hinaus folgendes wissen: Ab dem 1. Januar 2016 müssen Kindergeldberechtigte der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen, wenn sie Kindergeld beziehen möchten. Wer im vergangenen Jahr Nachwuchs bekam, hat sich wahrscheinlich schon gewundert, dass das Baby in den ersten Wochen gleich mal Post vom Finanzamt bekommen hat. Wer für sein Kind noch keine Identifikationsnummer vorliegen hat, meldet sich einfach bei der Behörde. Denn Eltern haben Zeit bis Jahresende, die Nummer bei der Familienkasse nachzureichen.

 

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.