Platz ist in der kleinsten Hütte, sagt man. Doch am Arbeitsplatz gilt das nicht. Arbeitgeber müssen bei der Büroplanung klare Vorschriften einhalten.
Der Platzbedarf für Bildschirmarbeitsplätze hängt von der Tätigkeit ab. Pro Arbeitsplatz sollten acht bis zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Kommen Ablagen, technische Geräte, Kundenbereiche oder Platz für Gespräche hinzu, steigt der Flächenbedarf. In Großraumbüros brauchen Mitarbeitende mehr Platz als in Einzel-, Zellen- oder Gruppenbüros.
Die Raumhöhe sollte je nach Grundfläche zwischen 2,5 bis 3,25 Meter liegen. Verkehrswege zu Schränken oder Türen müssen mindestens 80 Zentimeter breit sein. Die Breite richtet sich nach der Zahl der Nutzer: Bei bis zu fünf Personen genügen 80 Zentimeter, bei bis zu 20 Personen sind es 93 Zentimeter, bei bis zu 100 Personen 125 Zentimeter, bei bis zu 250 Personen 175 Zentimeter und bei bis zu 400 Personen 225 Zentimeter.
Mitarbeiter brauchen Bewegungsfreiheit
Neben der Arbeitsfläche müssen auch Maschinen, Tische, Schränke und Ablagen Platz finden. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass dazwischen genug Bewegungsraum bleibt. Beschäftigte sollen sich frei bewegen können. Auch unter dem Tisch muss ausreichend Beinfreiheit vorhanden sein – besonders für große Mitarbeitende. Niemand darf gezwungen sein, in einer unnatürlichen Haltung zu arbeiten. Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz sollte mindestens 1,5 Quadratmeter betragen. Für ein spontanes Zurückrollen mit dem Stuhl darf die Tiefe der Fläche an keiner Stelle unter 100 Zentimeter liegen.
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Arbeitsplätze müssen so angeordnet sein, dass Beschäftigte sie sicher erreichen und im Notfall schnell verlassen können. Sie dürfen nicht durch benachbarte Arbeitsplätze, Transporte oder äußere Einflüsse gefährdet werden. Gibt es keine Umkleideräume, muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeitenden eine Kleiderablage bereitstellen.
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