Ein kostenloser Urlaub auf der spanischen Urlaubsfinca eines Geschäftsmannes bringt einen Politiker in Erklärungsnot. Ein edler Rotwein vom Kunden kostet einen Bankangestellten den Job. Was aber ist mit dem kleinen Weihnachtspräsent von Kundinnen und Kunden? Wird das für Beschäftigte ebenfalls zum Problem?
Viele Arbeitgeber erlassen für die Annahme von Geschenken sogenannte Ethik-Richtlinien oder nehmen eine entsprechende Klausel in ihren Arbeitsvertrag auf. Vor allem Unternehmen, denen es besonders auf die persönliche Integrität ihrer Beschäftigten ankommt, legen sehr viel Wert auf solche Vereinbarungen.
Auf Geschenk folgt Abmahnung
Können Geschenke nicht zurückgegeben werden, müssen diese daher in der Regel dem Unternehmen übergeben werden. Viele Arbeitgeber organisieren deshalb einmal im Jahr eine Tombola oder Ähnliches, um die im Laufe des Jahres abgegebenen Geschenke für einen guten Zweck zu verlosen.
Wichtig: Einige Beschäftigte nehmen Geschenke mit geringer Wertigkeit ohne zu zögern an. Das aber ist gefährlich, denn die Richtlinien und Klauseln machen in der Regel keinen Unterschied zwischen dem Wert des Geschenkes.
Im Klartext: Auch bei einem Geschenk wie einem Kalender kann nach der Freude über das Geschenk eine Abmahnung folgen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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