Ein kostenloser Urlaub auf der spanischen Urlaubsfinca eines Geschäftsmannes kann einen Politiker in Erklärungsnot bringen, ein edler Rotwein vom Kunden einen Bankangestellten den Job kosten. Was aber ist mit dem kleinen Weihnachtspräsent vom Kunden? Kann das für Mitarbeiter ebenfalls zum Problem werden?
Viele Arbeitgeber erlassen für die Annahme von Geschenken sogenannte Ethik-Richtlinien oder nehmen eine entsprechende Klausel in ihren Arbeitsvertrag auf. Vor allem Unternehmen, denen es besonders auf die persönliche Integrität ihrer Mitarbeiter ankommt, legen sehr viel Wert auf solche Vereinbarungen.
Auf Geschenk folgt Abmahnung
Können Geschenke nicht zurückgegeben werden, müssen diese daher in der Regel dem Unternehmen übergeben werden. Viele Arbeitgeber organisieren deshalb einmal im Jahr eine Tombola oder Ähnliches, um die im Laufe des Jahres abgegebenen Geschenke für einen guten Zweck zu verlosen.
Wichtig: Manche Mitarbeiter nehmen Geschenke mit geringer Wertigkeit ohne zu zögern an. Das ist gefährlich, denn die Richtlinien und Klauseln machen in der Regel keinen Unterschied zwischen dem Wert des Geschenkes.
Das heißt, auch bei einem Geschenk wie einem Kalender kann nach der Freude über das Geschenk eine Abmahnung folgen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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