Dürfen Arbeitgeber Drogentests anordnen?

4 Spritzen auf einem Tisch

Wenn ein Beschäftigter die Kontrolle über seinen Drogenkonsum verliert, bleibt das oft nicht ohne Folgen für seinen Job. Doch dürfen Arbeitgeber in solchen Fällen Drogentests verlangen?


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Menschen konsumieren Drogen in unterschiedlichem Maß und zu verschiedenen Anlässen. Manche nur auf Feiern, andere regelmäßig. Gerät der Konsum außer Kontrolle, beeinträchtigt das häufig die Arbeitsfähigkeit – etwa, wenn ein Mitarbeitender mit Resten von Drogen im Blut zur Arbeit erscheint. In solchen Fällen verlangen Arbeitgeber oft einen Drogentest, um Klarheit zu schaffen. Doch ist das rechtlich erlaubt?

Einwilligung ist Pflicht

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Drogentests nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden durchführen. Selbst wenn ein Beschäftigter offensichtlich betrunken oder berauscht zur Arbeit kommt, kann er nicht zu einem Test gezwungen werden. Artikel 2 des Grundgesetzes schützt das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Routinemäßige Tests ohne Einwilligung sind derh unzulässig. Medizinische Untersuchungen sowie biometrische und gentechnische Kontrollen greifen tief in die Privatsphäre ein. Solche Maßnahmen sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt.

Arbeitgeber müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wenn ein Mitarbeitender unter Drogeneinfluss arbeitet. Sie können eine Abmahnung aussprechen, eine Verdachtskündigung in Betracht ziehen oder die Polizei einschalten. Verweigert der Mitarbeitende den Test, kann das ebenfalls Konsequenzen haben.


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Urteil: Tests bei Gefährdung erlaubt

Dass Drogentests unter bestimmten Bedingungen zulässig sind, zeigt ein Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts (Az.: 27 Ca 136/06). Mitarbeitende im Hamburger Hafen, die Großgeräte bedinen, unterliegen einem strikten Suchtmittelverbot. Als der Arbeitgeber den Verdacht hatte, dass einige unter Drogeneinfluss arbeiteten, ließ er Urinproben nehmen – mit Zustimmung der Betroffenen. Die Tests bestätigten den Verdacht. Grundlage war eine Betriebsvereinbarung, die solche Tests erlaubte. Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers: In Berufen mit hohem Gefahrenpotenzial wie bei Pilot:innen oder Busfahrer:innen wiegt die Sicherheit schwerer als das Persönlichkeitsrecht.

Mitarbeitende können selbst entscheiden, wo sie den Test durchführen lassen. Wer seinen Hausarzt wählt, profitiert von der ärztlichen Schweigepflicht: Der Arbeitgeber erfährt nur, ob der Mitarbeitende arbeitsfähig ist oder – nicht die genauen Testergebnisse.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.