Wenn die Grippewelle über Deutschland rollt, melden sich Woche für Woche mehr Beschäftigte krank. Kein Wunder, dass Arbeitgeber mit einer Grippeschutzimpfung gegensteuern möchten.
Doch die Würde des Menschen ist unantastbar – ein Grundrecht. Jede:r hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch am Arbeitsplatz. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, das Arbeitsschutzgesetz, technische Regeln und EU-Richtlinien sichern diesen Schutz. Hinzu kommen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die sich auf bestimmte Gefahrenquellen konzentrieren. Der Arbeitsschutz in Deutschland gleicht einem Dschungel aus Vorschriften, den Laien kaum durchschauen.
- Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden schützen?
- Ohne Unternehmenskultur keine Sicherheitskultur
- Sicherheit ist (k)eine Illusion
Aufklärung statt Anordnung
Arbeitgeber dürfen eine Grippeschutzimpfung nicht vorschreiben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt jedoch, dass sie bei Grippeepidemien ihre Beschäftigten über Verhaltensregeln informieren. Sinnvoll ist es, die Belegschaft über Symptome und Schutzmaßnahmen aufzuklären. Gesundheitsämter und Krankenkassen bieten dazu umfassende Informationen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3
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