Dürfen Arbeitgeber Kolleg:innen als Spitzel einsetzen?

ängstlich schauender Mann

Arbeitgeber sind oft neugierig und möchten möglichst viel über ihre Mitarbeitenden wissen: Wann kommt wer ins Büro? Wie lange dauern die Pausen? Wer spricht mit wem über was?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDoch an solche Informationen gelangen Chefs nicht ohne Weiteres. Dürfen sie Kolleg:innen beauftragen, diese Daten zu sammeln? Wer Mitarbeitende ausspionieren lässt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte. Arbeitgeber sollten hier vorsichtig sein. Verdeckte Überwachung greift in die Menschenwürde und die Handlungsfreiheit der Beschäftigten ein – beides Grundrechte, die das Grundgesetz schützt.


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Mitarbeitende müssen sich nicht ausspionieren lassen

Wer von seinem Vorgesetzten für solche Machenschaften eingespannt werden soll, sollte sofort den Personalverantwortlichen und – falls vorhanden – den Betriebsrat informieren. Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen drohen dabei nicht (Maßregelungsverbot). Gibt es keinen Betriebsrat und ist der Vorgesetzte zugleich für das Personal zuständig, können sich Mitarbeitende an Gewerkschaften oder Fachanwälte wenden.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.