Arbeitgeber sind oft neugierig und möchten möglichst viel über ihre Mitarbeitenden wissen: Wann kommt wer ins Büro? Wie lange dauern die Pausen? Wer spricht mit wem über was?
Doch an solche Informationen gelangen Chefs nicht ohne Weiteres. Dürfen sie Kolleg:innen beauftragen, diese Daten zu sammeln? Wer Mitarbeitende ausspionieren lässt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte. Arbeitgeber sollten hier vorsichtig sein. Verdeckte Überwachung greift in die Menschenwürde und die Handlungsfreiheit der Beschäftigten ein – beides Grundrechte, die das Grundgesetz schützt.
- Kontrollen unterliegen strengen Bedingungen
- Dürfen Chefs Tablets überwachen?
- Dürfen Unternehmen den Browserverlauf von Beschäftigten-PCs prüfen?
Mitarbeitende müssen sich nicht ausspionieren lassen
Wer von seinem Vorgesetzten für solche Machenschaften eingespannt werden soll, sollte sofort den Personalverantwortlichen und – falls vorhanden – den Betriebsrat informieren. Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen drohen dabei nicht (Maßregelungsverbot). Gibt es keinen Betriebsrat und ist der Vorgesetzte zugleich für das Personal zuständig, können sich Mitarbeitende an Gewerkschaften oder Fachanwälte wenden.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


