Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitenden ihren Parkplatz wieder wegnehmen?

Auto im Parkhaus

Leistungen wie Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, Smartphones oder eben auch PKW-Stellplätze in Betriebsnähe auf Firmenkosten sind nicht unübliche Benefits von Unternehmen. Fallen die plötzlich weg, sind Beschäftigte in der Regel „not amused“ darüber.

Wer an seinem Arbeitsplatz beispielsweise einen Parkplatz nutzt, ist meist darauf angewiesen. Umso schmerzlicher, wenn dieser von heute auf morgen gestrichen wird. Leider müssen Mitarbeitende das akzeptieren – auch nach einer langjährigen Nutzung. Das ist sogar dann der Fall, wenn der Parkplatz zwischen Unternehmen und Mitarbeitende schriftlich vereinbart wurde. Denn meist wird ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart. Und nur wenn dieser fehlt, ist dem Mitarbeitenden der Parkplatz nicht so einfach zu entziehen.

Tipp: Mitarbeitende sollten Arbeitsleistungen generell schriftlich vereinbaren. Und auch wenn eine schriftliche Vereinbarung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen ist, haben Mitarbeitende so wenigstens eine gewisse Transparenz und können abschätzen, was möglich ist und was nicht.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.