Monatskarten für den Nahverkehr, Smartphones oder Parkplätze in der Nähe des Betriebs – solche Extras gehören oft zu den Vergünstigungen, die Unternehmen anbieten. Werden sie gestrichen, reagieren Beschäftigte meist wenig erfreut.
Wer täglich einen Firmenparkplatz nutzt, ist oft darauf angewiesen. Umso ärgerlicher, wenn dieser plötzlich wegfällt. Doch Mitarbeitende müssen das hinnehmen – selbst nach langjähriger Nutzung. Das gilt sogar, wenn der Parkplatz schriftlich zugesichert wurde. Denn häufig enthält die Vereinbarung einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt. Fehlt dieser, kann der Parkplatz nicht so leicht entzogen werden.
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Grundsätzlich sollten Mitarbeitende Arbeitsleistungen schriftlich regeln. Auch wenn ein Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten ist, schafft eine klare Vereinbarung zumindest Transparenz. So lässt sich besser einschätzen, was möglich ist und was nicht.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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