Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitende einfach versetzen?

Schriftzug this must be the place

Eine Versetzung trifft Beschäftigte oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Doch darf der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden einfach an einen anderen Ort schicken? Oder sollten Betroffene sich wehren?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWill ein Arbeitgeber einen Mitarbeitenden an einen anderen Standort versetzen, kann er das auch gegen dessen Willen tun – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Enthält der Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei kündigt er das bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist und bietet gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis mit geänderten Bedingungen an.

Eine Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Weder Fax noch E-Mail sind umzulässig. Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Den neuen Arbeitsort „mit oder ohne Vorbehalt“ annehmen

Lehnt ein Mitarbeitender eine Änderungskündigung ab, wird sie automatisch zur betriebsbedingten Beendigungskündigung. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf der Kündigungsfrist. Nimmt der Beschäftigte die Arbeit zu den neuen Bedingungen auf, gilt das Änderungsangebot als angenommen.

Wer länger als sechs Monate im Unternehmen arbeitet und dessen Betrieb mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt, fällt unter das Kündigungsschutzgesetz. In diesem Fall kann der Mitarbeitende den neuen Arbeitsort „mit oder ohne Vorbehalt“ annehmen und die Änderungskündigung gerichtlich prüfen lassen.


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Drei-Wochen-Frist einhalten

Der Vorbehalt muss dem Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich mitgeteilt werden. Damit signalisiert der Mitarbeitende, dass er die Kündigung anfechten und vor Gericht ziehen will. Während des Verfahrens muss der Beschäftigte vorläufig zu den geänderten Bedingungen weiterarbeiten. Gewinnt er, bleiben die Arbeitsbedingungen bestehen. Verliert er, gelten die neuen.

Trotzdem bietet die Änderungskündigung eine Chance: Der Arbeitsplatz bleibt erhalten – ob am alten oder neuen Standort. Das erhöht auch den Druck auf den Arbeitgeber.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.