Ein Firmenwagen ist ein Privileg und für viele Beschäftigte ein Statussymbol. Soll ein Mitarbeitender darauf verzichten, ist Ärger meist vorprogrammiert.
Arbeitgeber nutzen den Firmenwagen oft als Anreiz, Bewerber:innen zu gewinnen oder Mitarbeitende zu halten. Muss ein Beschäftigter auf dieses Statussymbol verzichten, entsteht Unmut, denn der Dienstwagen bietet Mobilität und spart Geld.
Die Nutzung eines Firmenwagens umfasst meist auch die Privatnutzung. Nimmt ein Arbeitgeber den Firmenwagen weg, steht der Beschäftigte vor der Herausforderung, schnell Ersatz zu finden – was das kostet.
Arbeitgeber dürfen den Firmenwagen nicht ohne Weiteres wegnehmen
Arbeitsrechtlich ist die Privatnutzung eines Firmenwagens wie der Lohn eine Leistung des Arbeitgebers, für die der Mitarbeitende arbeitet. Daher dürfen Arbeitgeber den Firmenwagen nicht einfach wegnehmen. Dies ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart ist. Fehlt diese, kann der Arbeitgeber den Firmenwagen nicht einfach einziehen.
Selbst wenn der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, darf der Arbeitgeber nicht willkürlich handeln. Er muss einen sachlichen Grund nennen , warum der Firmenwagen zurückgegeben werden soll. Solche Gründe müssen konkret nachgewiesen werden, fadenscheinige Anlässe sind ausgeschlossen. Mitarbeitende müssen sich keine unangemessene Benachteiligung gefallen lassen.
Behauptungen reichen nicht aus
Will ein Arbeitgeber die Wegnahme mit fehlender Wirtschaftlichkeit begründen, etwa weil der Wagen mehr privat als beruflich genutzt wird, muss er dies konkret belegen können. Eine einfache Behauptung reicht nicht aus. Muss ein Beschäftigter den Firmenwagen zurückgegeben, hat er meist Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Geld.
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