Ein Dienstwagen ist ein Privileg und daher für viele Mitarbeiter nach wie vor ein Statussymbol. Soll ein Mitarbeiter wieder auf dieses Statussymbol verzichten müssen, ist Ärger meist vorprogrammiert.
Für viele gilt noch immer: Je größer und teurer der Firmenwagen, desto höher das Ansehen des Mitarbeiters. Daher nutzen viele Arbeitgeber den Dienstwagen nach wie vor als Anreiz, Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen bzw. Mitarbeiter zu halten.
Soll ein Mitarbeiter wieder auf dieses Statussymbol verzichten müssen, ist Ärger vorprogrammiert, denn der Mitarbeiter hat durch seinen Dienstwagen nicht nur eine enorme Mobilitätsgarantie, sondern spart auch bares Geld.
Die Nutzung eines Firmenwagens beinhaltet in der Regel auch die Privatnutzung des Fahrzeugs. Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Firmenwagen wegnehmen, stellt er den Mitarbeiter also vor eine Herausforderung. Der muss sich schnellstmöglich um einen Ersatz kümmern – was für ihn mit Kosten verbunden ist.
Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht ohne Weiteres den Dienstwagen wegnehmen
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Privatnutzung eines Firmenwagens genauso wie der monatlich gezahlte Lohn eine Leistung des Arbeitgebers, für die er vom Mitarbeiter im Gegenzug die Arbeitsleistung erhält. Daher dürfen Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres den Firmenwagen wegnehmen.
Wichtig: Dieser Schritt ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag ein entsprechender Hinweis (eine sogenannte Widerrufsklausel) vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, ist der Firmenwagen auch nicht einfach einzukassieren.
Und auch wenn der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, darf der Arbeitgeber hier dennoch nicht willkürlich handeln. Er muss also einen sachlichen Grund nennen können, warum der Firmenwagen plötzlich zurückgegeben werden soll. Und weil solche Gründe konkret nachgewiesen werden müssen, ist hier ein fadenscheiniger Anlass ausgeschlossen. Eine unangemessene Benachteiligung müssen Mitarbeiter sich also nicht bieten lassen.
Behauptungen reichen nicht aus
Möchte ein Arbeitgeber die Wegnahme beispielsweise mit einer fehlenden Wirtschaftlichkeit begründen – zum Beispiel, weil der Mitarbeiter den Wagen mehr privat als beruflich nutzt –, muss er konkret vorrechnen können, wie er zu dem Ergebnis kommt. Eine einfache Behauptung reicht nicht aus.
Tipp: Muss ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen zurückgegeben, hat er meist einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Geld.
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