Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern ihren Firmenwagen wieder wegnehmen?

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Ein Dienstwagen ist ein Privileg und daher für viele Beschäftigte nach wie vor ein Statussymbol. Soll ein Mitarbeitender wieder auf dieses Statussymbol verzichten müssen, ist Ärger meist vorprogrammiert.

Für viele gilt noch immer: Je größer und teurer der Firmenwagen, desto höher das Ansehen des Mitarbeitenden. Daher nutzen viele Arbeitgeber den Dienstwagen nach wie vor als Anreiz, Bewerberinnen und Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen bzw. Mitarbeitende zu halten. Soll ein Beschäftigter wieder auf dieses Statussymbol verzichten, ist Ärger vorprogrammiert, denn der Mitarbeitende hat durch seinen Dienstwagen nicht nur eine enorme Mobilitätsgarantie, sondern spart auch bares Geld.

Denn die Nutzung eines Firmenwagens beinhaltet in der Regel auch die Privatnutzung des Fahrzeugs. Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeitenden den Firmenwagen wegnehmen, stellt er den Beschäftigten also vor eine Herausforderung. Der muss sich schnellstmöglich um einen Ersatz kümmern – was für ihn mit Kosten verbunden ist.

Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nicht ohne Weiteres den Dienstwagen wegnehmen

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Privatnutzung eines Firmenwagens genauso wie der monatlich gezahlte Lohn eine Leistung des Arbeitgebers, für die er vom Mitarbeitenden im Gegenzug die Arbeitsleistung erhält. Daher dürfen Arbeitgeber einem Beschäftigten nicht ohne Weiteres den Firmenwagen wegnehmen.

Wichtig: Dieser Schritt ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag ein entsprechender Hinweis (eine sogenannte Widerrufsklausel) vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, ist der Firmenwagen auch nicht einfach einzukassieren.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtUnd auch wenn der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, darf der Arbeitgeber hier dennoch nicht willkürlich handeln. Er muss also einen sachlichen Grund nennen können, warum der Firmenwagen plötzlich zurückgegeben werden soll. Und weil solche Gründe konkret nachgewiesen werden müssen, ist hier ein fadenscheiniger Anlass ausgeschlossen. Eine unangemessene Benachteiligung müssen Mitarbeitende sich also nicht bieten lassen.

Behauptungen reichen nicht aus

Möchte ein Arbeitgeber die Wegnahme beispielsweise mit einer fehlenden Wirtschaftlichkeit begründen – zum Beispiel, weil der Mitarbeitende den Wagen mehr privat als beruflich nutzt –, muss er konkret vorrechnen können, wie er zu dem Ergebnis kommt. Eine einfache Behauptung reicht nicht aus.

Tipp: Muss ein Beschäftigter seinen Firmenwagen zurückgegeben, hat er meist einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Geld.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.