Ein Firmenwagen gilt als Privileg und Statussymbol. Müssen Mitarbeitender darauf verzichten, führt das oft zu Konflikten.
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.
Arbeitgeber setzen den Dienstwagen gern ein, um Bewerber:innen zu locken oder Mitarbeitende zu binden. Wird dieses Statussymbol gestrichen, sorgt das Unmut, denn der Dienstwagen bietet Mobilität und spart Kosten.
Firmenwagen dürfen meist auch privat genutzt werden. Entzieht der Arbeitgeber das Fahrzeug, steht der Beschäftigte vor dem Problem, schnell Ersatz zu beschaffen – und das kann teuer werden. Rechtlich zählt die Privatnutzung eines Firmenwagens wie der Lohn zu den Leistungen, die der Arbeitgeber für die Arbeit gewährt. Deshalb darf er den Firmenwagen nicht ohne Weiteres entziehen. Das ist nur möglich, wenn im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält. Fehlt diese, bleibt der Firmenwagen unangetastet.
- Wer muss bei einem Unfall mit dem Firmenwagen zahlen?
- Arbeitsvertrag: Drum prüfe, wer sich ewig bindet
- Wie Benefits im Wettbewerb um Talente überzeugen
Beweise statt Behauptungen
Selbst mit einer solchen Klausel darf der Arbeitgeber nicht willkürlich handeln. Er braucht einen sachlichen Grund, um den Firmenwagen zurückzufordern. Dieser Grund muss konkret und nachvollziehbar sein; fadenscheinige Begründungen sind unzulässig. Mitarbeitende müssen sich keine ungerechtfertigte Benachteiligung gefallen lassen.
Will der Arbeitgeber den Entzug mit mangelnder Wirtschaftlichkeit rechtfertigen, etwa weil der Wagen mehr privat als beruflich genutzt wird, muss er dies belegen. Bloße Behauptungen genügen nicht. Wird der Firmenwagen tatsächlich entzogen, steht dem Beschäftigten in der Regel eine finanzielle Entschädigung für die entgangene Nutzung zu.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.



