Wenn es draußen kalt wird, entbrennen in Großraumbüros oft Diskussionen über die richtige Temperatur. Der eine friert, die andere schwitzt, und manche brauchen frische Luft zum Arbeiten. Doch dürfen Arbeitgeber die Heizung einfach herunterdrehen oder aufdrehen?
Das hängt von der Temperatur im Büro ab. Arbeitgeber können nicht nach Belieben handeln, denn der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5 Raumtemperatur) legt Mindesttemperaturen für verschiedene Arbeitsräume fest. Diese reichen von 12 bis 20 Grad Celsius – je nach körperlicher Belastung der Tätigkeit. Die Faustregel lautet: Je schwerer die Arbeit, desto kühler darf der Raum sein.
Unterschiedliche Tätigkeiten, unterschiedliche Temperaturen
Für sitzende Tätigkeiten ohne körperliche Anstrengungen, wie Büroarbeit, muss der Raum mindestens 20 Grad warm sein. Leichte stehende, gehende oder mittelschwer sitzende Tätigkeiten, wie etwa an einer Werkbank, erfordern mindestens 19 Grad. Bei mittelschweren stehenden oder gehenden Tätigkeiten, wie Montagearbeiten, sind 17 Grad vorgeschrieben. Für schwere stehende oder gehende Tätigkeiten, etwa das Heben und Tragen von Lasten, reichen 12 Grad aus.
Arbeigeber müssen die Lufttemperatur korrekt messen. Dafür braucht es ein strahlungsgeschütztes Thermometer mit einer Genauigkeit von +/- 0,5 Grad Celsius. Die Messung erfolgt stündlich – bei einer sitzenden Tätigkeit in 0,6 Metern Höhe, bei stehenden in 1,1 Metern.
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