Sobald es draußen kalt wird, streiten sich Kolleg:innen im Großraumbüros oft über die richtige Temperatur. Der eine friert, die andere schwitzt, und manche brauchen frische Luft zum Arbeiten. Doch dürfen Arbeitgeber die Heizung einfach regulieren?
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.
Das hängt von der Temperatur im Büro ab. Arbeitgeber können nicht willkürlich handeln, denn der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5 Raumtemperatur) schreibt Mindesttemperaturen für verschiedene Arbeitsräume vor. Diese liegen je nach körperlicher Belastung zwischen 12 und 20 Grad Celsius. Die Faustregel lautet: Je anstrengender die Arbeit, desto kühler darf es sein.
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Unterschiedliche Tätigkeiten, unterschiedliche Temperaturen
Für sitzende Tätigkeiten ohne körperliche Anstrengung, wie Büroarbeit, muss der Raum mindestens 20 Grad warm sein. Leichte stehende, gehende oder mittelschwer sitzende Arbeiten, etwa an einer Werkbank, erfordern mindestens 19 Grad. Bei mittelschweren stehenden oder gehenden Tätigkeiten, wie Montagearbeiten, sind 17 Grad vorgeschrieben. Für schwere stehende oder gehende Arbeiten, etwa das Heben und Tragen von Lasten, genügen 12 Grad.
Arbeitgeber müssen die Lufttemperatur präzise messen. Dafür benötigen sie ein strahlungsgeschütztes Thermometer mit einer Genauigkeit von +/- 0,5 Grad Celsius. Die Messung erfolgt stündlich – bei sitzender Tätigkeit in 0,6 Metern Höhe, bei stehenden in 1,1 Metern.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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