Wer einen Nebenjob plant, sollte das gut durchdenken. Zum einen gilt es, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu wahren. Zum anderen schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten.
Jeder hat nur 24 Stunden am Tag. Doch viele nutzen ihre Zeit ineffizient. Ein kluges Zeitmanagement hilft nicht nur, die Arbeit besser zu strukturieren, sondern auch, die verfügbare Zeit sinnvoll einzuteilen.
Um Zeit zu gewinnen, muss man zuerst herausfinden, wo sie verloren geht. Vor einem Nebenjob empfiehlt sich daher eine Bestandsaufnahme. Fällt das schwer, hilft es, eine Woche lang alle Aktivitäten zu notieren. So entstehen realistische Daten, die eine neue Zeitplanung ermöglichen.
Wer neben einem Vollzeitjob einen Nebenjob annehmen möchte, sollte zunächst den Arbeitsvertrag prüfen. Häufig regelt eine Klausel, ob und wie Nebentätigkeit erlaubt sind.
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Genehmigung einholen
Arbeitgeber dürfen Nebenjobs grundsätzlich nicht pauschal verbieten. Eine Klausel, die jede Nebentätigkeit untersagt, ist meist unwirksam – es sei denn, der Job betrifft hochsensible Bereiche wie die Forschung.
Steht im Vertrag jedoch, dass der Arbeitgeber über Nebenjobs informiert werden muss, sind Beschäftigte dazu verpflichtet – und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Es empfiehlt sich, die Genehmigung für den Nebenjob schriftlich einzuholen. Eine E-Mail genügt. Mit einer schriftlichen Zustimmung sind Mitarbeitende auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten auf der sicheren Seite.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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