Wenn Konflikte festgefahren sind, bleibt eine friedliche Einigung oft aus. Arbeitgeber setzen in solchen Fällen zunehmend auf Mediatoren. Doch müssen Beschäftigte mitziehen, oder dürfen sie die Zusammenarbeit verweigern?
In verfahrenen Situationen hilft oft nur eine neutrale Person, die die Streitenden durch gezielte Maßnahmen zur Einsicht bringt. Beide Seiten erhalten Zeit, ihre Sichtweise darzulegen, um am Ende eine verbindliche Lösung zu finden. Wie diese aussieht, entscheiden die Beteiligten gemeinsam.
Der Vorteil der Mediation: Die Konfliktparteien erarbeiten die Lösung selbst. Wird die hingegen von außen, etwa durch Richter:innen, vorgegeben, bleibt der Streit oft ungelöst. Das gefährdet den Betriebsfrieden, der bei einer dauerhaften Klärung im Mittelpunkt stehen sollte.
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Mediatoren schaffen Ausgleich
Die Teilnahme an einer Mediation muss freiwillig sein. Nur ohne Zwang lässt sich eine tragfähige Lösung finden. Ein weiterer Vorteil: Mediation hebt Machtgefälle zwischen den Streitenden auf: Beide begegnen sich auf Augenhöhe. Der Mediator greift ein, wenn einer den anderen etwa nicht zu Wort kommen lässt.
Auch Arbeitsgerichte setzen zunehmend auf Mediation. Sie unterbrechen Prozesse, um zu prüfen, ob eine Einigung möglich ist. Scheitert die Mediation, wird das Verfahren fortgesetzt.
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